Streit mit Ritter Sport Wacker nimmt quadratischen Haferriegel vom Markt

Der Mannheimer Lebensmittelhersteller Wacker streicht seinen quadratischen Haferriegel aus dem Sortiment. Ritter Sport klagt gegen das Produkt und sieht seine geschützte Marke bedroht. Wacker will den Rechtsstreit dennoch durchziehen und das Quadrat zurückbringen, falls das Unternehmen gewinnt.

Dienstag, 13. Januar 2026, 09:30 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Quadratisch, praktisch – zu ähnlich? Im Rechtsstreit mit Ritter Sport um einen quadratischen Haferriegel reagiert der Mannheimer Hersteller. Am Dienstag entscheidet ein Gericht. Bildquelle: Wacker/Ritter Sport

Der Mannheimer Lebensmittelhersteller Wacker hat seinen quadratischen Haferriegel aus dem Sortiment genommen. Das Unternehmen reagiert damit auf eine Klage von Ritter Sport, die heute vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt wird. Wacker ersetzt das Produkt durch einen klassischen Riegel mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“, wie das Unternehmen der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.

Das Unternehmen fürchtet Schadensersatzforderungen, sollte das Gericht zugunsten von Ritter Sport entscheiden. Der Schokoladenhersteller aus Waldenbuch klagt gegen Wacker und dessen Produkt „Monnemer Quadrat Bio“. Ritter Sport sieht durch den Riegel seine seit 1996 geschützte dreidimensionale Marke bedroht. Der Konzern fordert, dass Wacker die bisherige Verpackung nicht weiter nutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückruft.

Geschäftsführer Matteo Wacker kündigte in einem Instagram-Video an, den Rechtsstreit fortzusetzen. „Wir ziehen das durch und stehen für unser Recht ein“, zitierte die Deutsche Presse-Agentur den Geschäftsführer. „Und natürlich stellen wir, wenn wir gewonnen haben, wieder um, denn Mannheim ist ja die Quadratestadt.“ Wacker beschäftigt rund 30 Mitarbeiter. Die Verpackung des Haferriegels orientiert sich nach Angaben des Unternehmens an der Mannheimer Innenstadt, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnert aber auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel, obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger sind.

Gericht tendiert zur Abweisung der Klage

Ritter Sport droht in erster Instanz eine Niederlage. Nach der vorläufigen Einschätzung der zuständigen Kammer liegt weder eine Verwechslungsgefahr noch Rufausbeutung vor. Der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer sagte bei der mündlichen Verhandlung, dass das Gericht deshalb dazu tendiere, die Klage abzuweisen. Der Anwalt von Ritter Sport, Andreas Schabenberger, widersprach dieser Auffassung und kündigte an, den Rechtsstreit fortzusetzen, falls Wacker an der quadratischen Form des Riegels festhalten sollte.

Das Gericht brachte während der Verhandlung einen Vergleich ins Spiel. Nach Auffassung der Kammer könnte sich der Rechtsstreit nach der Entscheidung am Dienstag noch jahrelang hinziehen. Gespräche über einen Vergleich, der beispielsweise Änderungen an der Verpackung umfasst, blieben bisher ergebnislos. Ritter Sport hatte in früheren Fällen seine Formmarke erfolgreich durchgesetzt, unter anderem im langjährigen Verfahren gegen Milka.

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