Die Spatzen pfiffen es schon länger von den Berliner Dächern und die Parlamentarische Staatssekretärin im BMLEH, Silvia Breher, hatte es bereitsvor knapp zwei Wochen angekündigt: Die Novelle des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes tritt nicht zum 1. März in Kraft, sondern wird verschoben. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben sich darauf verständigt, dass die Novelle erst am 1. Januar 2027 fertig sein soll. Auch bei den Inhalten hat man nun einen Konsens gefunden.
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) begrüßte den grundsätzlichen Beschluss der Regierungsfraktionen, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erneut zu verschieben und die Zeit für eine praxisgerecht Überarbeitung zu nutzen. „Gut, dass zentrale Punkte des Verbändekonzepts dabei berücksichtigt werden sollen. Denn damit haben wir gezeigt, wie es gehen kann“, sagte Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des VDF, laut Mitteilung.
In der gewonnenen Zeit bis Anfang 2027 sollen die die rechtskonforme Umsetzung des Downgrading und der verpflichtenden Kennzeichnung für ausländische Ware geklärt werden. Hinter dem Begriff Downgrading verbirgt sich die Möglichkeit, Fleisch höherer Stufe ohne Umstände in niedrigeren Stufen zu verkaufen, wenn der Händler die höherwertige Ware nicht los wird. So sollen Absatzprobleme und Lebensmittelverluste adressiert werden. Beide Punkte galten bisher als die größten Hemmschuhe der Novelle, da die rechtliche Aspekte als besonders komplex gelten.
Nach Angaben der SPD-Fraktion wurde zudem die Einführung der Kennzeichnungspflicht in der Außer-Haus-Verpflegung zum 1. Juli 2027 vereinbart. Zudem sollen auch die Sauenhaltung und frühe Lebensphasen der Ferkel ab der Stufe „Frischluftstall“ berücksichtigt werden. Der Hinweis auf Bürokratieabbau darf nicht fehlen, hier will man bei den Meldepflichten nachschärfen und bereits erhobene Daten nutzen, statt neue zu erheben. Geprüft werden soll ferner die Erweiterung der Kennzeichnung auf andere Tierarten als Schweine.
Kennzeichnung soll nicht auf Schwein beschränkt bleiben
Jens Behrens, zuständiger Berichterstatter und Tierschutzbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion, hält die Einigung für einen echten Durchbruch: „Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung kommt, und sie wird besser, verständlicher und praxistauglicher. Wir sorgen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennen können, wie Tiere gehalten wurden, und wir schaffen verlässliche Regeln für landwirtschaftliche Betriebe. Das ist ein Erfolg für mehr Transparenz, mehr Tierwohl und eine zukunftsfeste Landwirtschaft.“
Behrens stellt auch klar: Ein Absenken des Tierwohl niveaus werde es mit der SPD im Zuge der Novelle nicht geben. Zudem werde die staatliche Kennzeichnung sehr präsent auf der Vorderseite der Verpackung bleiben, auch darüber gebe es Einigkeit.
Auch die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Franziska Kersten, begrüßt die Vereinbarung, mit der ein ausdrückliches Bekenntnis zur Erweiterung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten sowie auf verarbeitete Produkte noch in dieser Wahlperiode verbunden ist. „Die SPD sorgt dafür, dassdie Kennzeichnung nicht beim Schwein stehen bleibt. Wir wollen echte Transparenz entlang des gesamten Lebenszyklus und über die gesamte Produktpalette, vom Frischfleisch bis zur Wurst“, so Kersten.
