Die Europäische Union hat die finale Fassung ihres Weinpakets vorgelegt. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt die Entwicklung der Verhandlungen ausdrücklich, die zu diesem Ergebnis geführt haben. Allerdings gibt es auch Kritik. Das Weinpaket kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem sich der deutsche Weinbau in schwierigem Fahrwasser befindet.
Viel Inhalt im neuen Weinpaket
Das Weinpaket enthält unter anderem klare Regeln zur Kennzeichnung alkoholfreier und alkoholreduzierter Weine. Alkoholfrei darf künftig mit dem Zusatz 0,0 Prozent verwendet werden, sofern der Restalkohol maximal 0,05 Prozent vol beträgt. Produkte mit mindestens 30 Prozent weniger Alkohol als die jeweilige Kategorie dürfen als alkoholreduziert bezeichnet werden.
In dem Weinpaket geht es außerdem unter anderem auch um vereinfachte und harmonisierte Etikettierung, größere Winzer-Spielräume für Wiederbepflanzungen und Sortenwahl, Förderung von Innovation und Wein-Tourismus sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung, etwa durch neue Rebsorten oder Bewirtschaftungsformen.
Keine festgelegte Endlaufzeit für Neupflanzrechte mehr
DWV-Präsident Klaus Schneider sagte: „Wir bedanken uns bei der EU-Kommission, den Mitgliedern des Europäischen Parlamentes sowie den Mitgliedstaaten, dass das Weinpaket, das eine große Chance für die Zukunft des Weinbaus in Europa und in Deutschland bietet, heute angenommen wurde.“ Schneider ergänzte, dass aber nicht alle ursprünglich vorgesehenen positiven Inhalte den Weg in den endgültigen Text gefunden hätten.
Positiv bewertet der Deutsche Weinbauverband insbesondere die bereits im Vorfeld erwarteten Anpassungen zur Möglichkeit eines Anbaustopps sowie die Änderungen zu den Wiederbepflanzungen und deren Rückgabemöglichkeiten. Ebenfalls begrüßt wird, dass das Regime für die Neupflanzrechte keine festgelegte Endlaufzeit mehr hat, sondern alle zehn Jahre von der Europäischen Kommission überprüft wird.
„Wir begrüßen darüber hinaus“, so DWV-Generalsekretär Christian Schwörer, „die Verlängerung des Zeitraums für die Absatzförderungsprogramme. Auch die Erleichterungen für alkoholfreien und alkoholreduzierten Wein sind ein wichtiger Schritt – insbesondere, dass unsere Forderung nach der Bezeichnung ‚alcohol reduced‘ aufgenommen wurde, heißen wir gut.“
DWV-Kritik an fehlender Übertragbarkeit von Mitteln
Weiterhin positiv bewertet der DWV die Anpassungen bei den Co-Finanzierungsraten sowie die Möglichkeit, Rodung in den Katalog des Weinsektorenprogramms aufzunehmen und damit den vom DWV geforderten Werkzeugkasten der Krisenmaßnahmen der Gemeinsamen Agrar-Politik (GAP) zu integrieren. Die Krisendestillation könne hingegen wie bisher nur aus nationalen Mitteln oder aus der Krisenreserve der EU finanziert werden.
„Wir bedauern jedoch“, stellt Schwörer klar, „dass eine unserer zentralen Forderungen – die Übertragbarkeit von Mitteln aus dem Weinsektorenprogramm in die nächste Förderperiode – zunächst nicht umgesetzt wird. Politisch bestand dafür zwar Einigkeit, aber die aus Sicht der drei EU-Institutionen notwendige Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof verhinderte eine Verabschiedung.“ Der DWV fordert, dass diese Regelung bei einer späteren positiven Entscheidung des Rechnungshofs unverzüglich nachgeholt wird.
Schneider: Europa hat großteils Hausaufgaben gemacht
Betriebe, die eine Rodung durchgeführt haben, werden künftig für zehn Jahre von der Möglichkeit, neue Pflanzgenehmigungen zu beantragen, ausgeschlossen. Diese Regelung geht deutlich über die Forderung des europäischen Weinsektors und des DWV hinaus.
„Europa hat in weiten Teilen seine Hausaufgaben gemacht. Nun muss Berlin nachziehen und kurzfristig die geschaffenen Möglichkeiten im Weingesetz und in der GAP umsetzen. Wir fordern hier eine Umsetzung Anfang 2026“, stellte Präsident Schneider klar und ergänzte: „Die meisten Regelungen sind keine Überraschung – das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sollte daher schnell liefern können“.
Der DWV ist die Berufsorganisation der deutschen Winzerinnen und Winzer. Er vertritt die Gesamtinteressen seiner Mitglieder gegenüber internationalen und nationalen Institutionen und Organisationen. Außerdem setzt er sich dafür ein, die beruflichen Belange der deutschen Winzerschaft zu wahren und zu fördern.