Die Europäische Union hat sich auf eine Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik geeinigt. EU-Kommission, Rat und Parlament beschlossen das Vereinfachungspaket von Agrarkommissar Christopher Hansen, das dieser im Frühjahr vorgestellt hatte. Bio-Betriebe mit Zertifizierung sollen künftig bei Teilen der GAP-Konditionalität automatisch als konform gelten.
Beispiel für gelungenen Bürokratieabbau
Der Verband Bioland begrüßt die Einigung. Zertifizierte Bio-Betriebe gelten demnach künftig automatisch als konform mit Teilen der so genannten GLÖZ-Standards, konkret den Standards 1, 3, 4, 5, 6 und 7. Voraussetzung soll die Gesamtbetriebsumstellung sein. Die GLÖZ-Standards sind Teil der GAP-Konditionalität, die seit 2023 in Kraft ist. Diese regelt, dass Agrarförderungen an Bedingungen geknüpft sind.
„Das GAP-Vereinfachungspaket ist ein Beispiel für gelungenen Bürokratieabbau“, zitierte Bioland seine Politikleiterin Carolin Pagel. Die Kommission sei standhaft geblieben und habe den unrealistischen Wünschen einiger Trilog-Partner widerstanden. „Für Bio-Betriebe bedeutet das Ergebnis: das merkwürdige ‚Über-einen-Kamm-scheren’ im Rahmen der GAP-Konditionalität, die seit 2023 in Kraft ist, wurde endlich korrigiert“, heißt es weiter.
Pagel: EU hat geliefert – Deutschland muss umsetzen
Bioland fordert, dass die Gesamtbetriebs-Zertifizierung zur Voraussetzung für die Anerkennung gemacht wird. Nur hier greife der systemische Ansatz von Umweltleistungen, die mehrjährig und im gesamten Betrieb erbracht werden, teilte der Verband mit. Im Ökolandbau seien Vorgaben zum Umweltschutz gesetzlich verankert und deren Einhaltung werde mindestens einmal jährlich im Rahmen der Bio-Kontrolle überprüft. „Die EU hat also geliefert, Deutschland muss nun umsetzen“, so Pagel.
