Verpackungsabgabe Umweltbundesamt stuft Dresdner Christstollen als To-Go-Produkt ein

Stollenbäcker in Dresden müssen künftig eine Abgabe für die Folienverpackung ihrer Christstollen zahlen. Das Umweltbundesamt hat die traditionelle Weihnachtsspezialität als To-Go-Produkt eingestuft. Die Entscheidung stößt in Sachsen auf breite Kritik.

Montag, 01. September 2025, 10:00 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Ist Christstollen ein To-Go-Produkt? Die neue Verpackungsregel für Stollen sorgt in Sachsen für Unmut. Bildquelle: Getty Images

Das Umweltbundesamt hat den Dresdner Christstollen als To-Go-Produkt eingestuft. Die Folge: Stollenbäcker müssen für die Folienverpackung ihrer 750-Gramm-Stollen künftig eine Abgabe nach dem Einwegkunststoffgesetz zahlen. Dies stößt in Sachsen auf breite Kritik.

„Solche Regelungen versteht kein Mensch. Wer soll ernsthaft glauben, dass jemand einen 750-Gramm-Stollen im Winter direkt unterwegs verzehrt? Schon der Staubzucker macht das unmöglich“, erklärte Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) laut einer Mitteilung. Die Einstufung wirke wie ein moderner Schildbürgerstreich.

Die sächsischen Bäcker sehen sich durch die neue Regelung zusätzlich belastet. Die SPD-Landtagsabgeordnete Simone Lang verwies darauf, dass die Betriebe in den vergangenen Jahren bereits mit steigenden Preisen für Zutaten zu kämpfen hatten. Sie forderte das Umweltbundesamt auf, die Allgemeinverfügung zu überdenken.

Auch die FDP kritisierte die Regelung scharf. „Kein Mensch isst einen Dresdner Christstollen unterwegs aus der Hand. Diese Einstufung ist absurd und zeigt, wie weit sich die Bürokratie inzwischen von der Lebenswirklichkeit entfernt hat“, teilte FDP-Landeschef Matthias Schniebel mit.

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