Die Europäische Kommission hat finanzielle Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe in Brandenburg zugesagt. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen einer außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme. Das teilt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit. Die Hilfen sollen die Folgen der Seuchenbekämpfung ausgleichen.
In der EU weiterhin Fälle der Maul- und Klauenseuche
Brandenburg hat den entstandenen Schaden auf knapp acht Millionen Euro geschätzt. In Frage kommt die Unterstützung für Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie für sämtliche mastschweinehaltenden Betriebe in Brandenburg. Die EU-Kommission bereitet nun eine Durchführungsverordnung vor, in der die genaue Höhe der Hilfen festgelegt wird.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Ende Februar einen entsprechenden Antrag auf Basis der Gemeinsamen Marktordnung gestellt. Brandenburg hatte zuvor den notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Die Hilfen sollen Einkommensverluste ausgleichen, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche entstanden sind.
Deutschland ist nach Angaben des Ministeriums inzwischen wieder vollständig frei von der Maul- und Klauenseuche. Dies habe die Weltorganisation für Tiergesundheit offiziell bestätigt. Allerdings gebe es in der EU weiterhin Fälle der Maul- und Klauenseuche.
