Historische Entscheidung Emmentaler von EU als Gattungsbezeichnung eingestuft

Die EU-Kommission hat entschieden, dass Emmentaler weiterhin in allen EU-Ländern hergestellt werden darf. Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall, weil erstmals ein Milcherzeugnis als Gattungsbezeichnung eingestuft wurde. 

Dienstag, 28. Januar 2025, 09:00 Uhr
Theresa Kalmer
Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass die in der Schweiz geschützte Ursprungsbezeichnung „Emmentaler“ in der EU eine Gattungsbezeichnung ist. „Emmentaler“ darf somit wie bisher in der EU hergestellt und vermarktet werden, unabhängig vom Herstellungsort. Bildquelle: Getty Images

Die EU-Kommission hat die in der Schweiz geschützte Ursprungsbezeichnung Emmentaler als Gattungsbezeichnung eingestuft. Dies teilte die Kommission offiziell mit. Damit kann Emmentaler in der EU weiterhin unabhängig vom Herstellungsort produziert und vermarktet werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass die jeweiligen nationalen Herstellungsvorschriften eingehalten werden.

Bereits drei geschützte Bezeichnungen für Emmentaler

Die Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar. Zum ersten Mal in der Geschichte der Geoschutzverordnung hat die EU-Kommission ein Milcherzeugnis als Gattungsbezeichnung eingestuft. Darüber informiert der Milchindustrie-Verband (MIV). 

Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung mit der historischen und kulturellen Verbindung des Namens Emmentaler zu einem größeren geografischen Gebiet als nur der Schweiz. So existieren bereits drei geschützte Bezeichnungen für Emmentaler, die außerhalb der Schweiz hergestellt werden: der Allgäuer Emmentaler aus Deutschland sowie der Emmental français est-central und der Emmental de Savoie aus Frankreich. Bei diesen Produkten gilt der Schutz allerdings nur für den zusammengesetzten Namen, nicht für die Bezeichnung Emmentaler an sich.

Ursprungsbezeichnung im März 2024 eingetragen

Die Schweiz hatte ihre geschützte Ursprungsbezeichnung Emmentaler im März 2024 in das internationale Register der Genfer Akte eintragen lassen. Die Vertragsparteien hatten daraufhin ein Jahr Zeit, die Eintragung zu prüfen und gegebenenfalls eine Schutzverweigerung für ihre Gebiete auszusprechen. Mit der aktuellen Entscheidung hat die EU von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

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