Der Batteriehersteller Varta kann seinen Sanierungsplan nun umsetzen. Das Landgericht Stuttgart hat alle Beschwerden gegen den Plan verworfen, wie das Unternehmen mitteilte. Eine weitere Beschwerde ließ das Gericht nicht zu.
Der Sanierungsplan sieht vor, dass Varta das Grundkapital auf null herabsetzt. Die freien Aktionäre verlieren dadurch ihr gesamtes Investment. Die Anlegergemeinschaft SdK kritisierte die Entscheidung des Gerichts scharf. Das Rechtsmittelsystem im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG sei ineffektiv und wirkungslos, teilte SdK-Anwalt Markus Kienle mit.
Unternehmen wird von der Börse genommen
Der Plan beinhaltet neben der Kapitalherabsetzung auch einen Schuldenschnitt. Das Unternehmen will zudem von der Börse gehen. Nach dem Rückzug vom Kapitalmarkt soll Varta neue Aktien ausgeben. Diese gehen allerdings nur an eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitseigentümers Michael Tojner sowie an den Sportwagenbauer Porsche. Beide Unternehmen wollen jeweils 30 Millionen Euro investieren.
Die SdK bereitet nun eine Verfassungsbeschwerde vor. Eine erste Beschwerde der Anlegergemeinschaft war bereits in Karlsruhe gescheitert. Die Anlegervertreter kritisieren besonders, dass das StaRUG es Aktiengesellschaften ermöglicht, ihr Kapital vorübergehend auf null zu setzen. Ein ähnliches Verfahren hatte es zuvor bereits bei der Sanierung des Autozulieferers Leoni gegeben. Auch dort gingen die freien Aktionäre leer aus.