Der kanadische Lebensmittelkonzern McCain hat einen Rechtsstreit um Kartoffelkroketten in Smiley-Form gewonnen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht untersagte dem niedersächsischen Konkurrenten Agrarfrost, Tiefkühl-Kroketten in dieser Form zu verkaufen, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht.
Der Streit zwischen den beiden Unternehmen schwelte bereits seit sieben Jahren. Agrarfrost hatte die Smiley-Kroketten 2017 auf der Lebensmittelmesse Anuga in Köln Großverbrauchern im Gastronomiebereich angeboten. McCain hatte sich die Form zuvor als europäische Marke schützen lassen. Ein Antrag von Agrarfrost, die Marke löschen zu lassen, scheiterte.
„Dafür werden Besonderheiten verlangt“, erläuterte der Senatsvorsitzende Erfried Schüttpelz die Entscheidung des Gerichts. Die erste Ausnahme sei die Coca-Cola-Flasche in ihrer alten Form gewesen. Als eine solche Ausnahme könne nun auch die Smiley-Krokette gelten.
McCain-Studie belegt Markenwirkung
Eine von McCain in Auftrag gegebene Marktumfrage hatte ergeben, dass 30 Prozent der Verbraucher die Smiley-Krokette mit dem Unternehmen in Verbindung bringen. Das Gericht sah eine Verwechslungsgefahr, da das Smiley in diesem Fall nicht bloß ein dekoratives Element sei, sondern als Hinweis auf das Hersteller-Unternehmen verstanden werde. Dies gelte besonders für Profi-Einkäufer, die einen guten Marktüberblick hätten.
Das Symbol des lächelnden Gesichts hatte der US-amerikanische Künstler Harvey Ball 1963 für eine Versicherung entwickelt. Der französische Journalist Franklin Loufrani ließ sich das Smiley 1971 in weiten Teilen der Welt schützen und verdiente mit den Lizenzgebühren Millionen. Für Kartoffel-Tiefkühlprodukte sicherte sich McCain die Rechte an der Smiley-Form.