Die Initiative Tierwohl (ITW) führt ihr Programm für Rinder bis Ende 2025 fort. Dies gab die ITW bekannt. Vertreter aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel einigten sich auf eine Verlängerung des Programms.
Namhafte Unterstützer aus Handel und Lebensmittelbranche
Gesellschafter der Initiative sind der Bundesverband Deutscher Wurst- und Schinkenproduzenten, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Raiffeisenverband, die Handelsvereinigung für Marktwirtschaft, der Verband der Fleischwirtschaft und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft. Zu den Unterstützern aus dem Handel gehören Aldi, Bünting, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto Marken-Discount, Rewe, Penny und Hello Fresh.
Keine Fortsetzung über 2025 hinaus vereinbart
„Wir freuen uns, dass Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel einen weiteren wichtigen Schritt für eine gesicherte und gesellschaftlich anerkannte Zukunft der Nutztierhaltung machen.“ Das erklärte Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl.
Die Fortführung des Programms soll Landwirten Planungssicherheit geben und zu einer tiergerechteren Rinderhaltung beitragen. Eine Einigung über eine Fortsetzung über das Jahr 2025 hinaus gelang jedoch nicht. Als Grund nannte die ITW, dass die Branche verunsichert sei - ausgelöst durch ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf Rinder.
ITW führt unbefristete Teilnahme ein
Eine wichtige Neuerung: Eine unbefristete Teilnahme der Betriebe am Programm wird eingeführt, ähnlich wie bereits bei den Programmen für Schwein und Geflügel. Dies soll Landwirten mehr Planungssicherheit geben und wiederholte Übergangsaudits überflüssig machen. Die Kriterien für ITW-Rind bleiben für das Jahr 2025 unverändert.
Ab 2025 ersetzt eine Preisempfehlung den bisher verbindlichen Preisaufschlag. Diese bleibt mit 10,7 Cent pro Kilogramm Schlachtgewicht für die Rindermast und 4 Cent für Schlachtkühe unverändert. Für die Kälbermast spricht die ITW keine Preisempfehlung aus. Hier sollen die Partner den Preisaufschlag direkt vereinbaren. Das geht auf kartellrechtliche Anforderungen zurück.