Die NIS-2-Richtlinie des Bundes für mehr Sicherheit im Internet und die Abwehr von Cyberangriffen sollte ursprünglich am 17. Oktober 2024 in Kraft treten. Doch daraus wird nichts. Das Verfahren verzögert sich. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Lebensmittel Praxis hervor.
Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2025?
Die NIS-2-Richtlinie verlangt von Unternehmen unter anderem aus dem Ernährungssektor als „besonders wichtige Einrichtungen“ das Einhalten von Mindestvorgaben für die Cybersicherheit und das Erfüllen von Meldepflichten bei Cybervorfällen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder.
Der Oktober-Termin basiert auf Vorgaben der Europäischen Union (EU). Denn die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Ministeriumssprecher Lars Harmsen zufolge befindet sich der im Juli beschlossene Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Für Einzelheiten seien die Bundestagsfraktionen die richtigen Ansprechpartner. Mehr war vom Ministerium nicht zu erfahren.
Auf ausdrückliche Anfrage lässt Harmsen Aussagen des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) unkommentiert und unwidersprochen. Nach BVMW-Angaben hat das Bundesinnenministerium dem Verband mitgeteilt, dass bei einem zügigen parlamentarischen Verfahren ein Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2025 möglich sei.
Verzögerung der Richtlinie verunsichert Unternehmen
BVMW-Bundesgeschäftsführer Christoph Ahlhaus sagt dazu: „Die Verzögerung einer Richtlinie, die für mehr Sicherheit im Netz sorgen soll, ist heikel, weil das zur Verunsicherung bei Unternehmen führt.“ Cyberattacken gehörten zu den größten Risiken für die Überlebensfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, so Ahlhaus.
Deutschlandweit fallen voraussichtlich rund 29.500 Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie. Die genaue Einstufung erfolgt mit Hilfe von Kennzahlen und Schwellenwerten zu Jahresumsatz und Mitarbeiterzahl.