Kurz vor der Eröffnung der Fachmesse Intertabac am 19. September in Dortmund hat sich der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) zu Wort gemeldet und den Tabakmarkt in Deutschland, aber auch in der Europäischen Union als „ausreguliert“ bezeichnet.
BdZ-Geschäftsführer Bodo Mehrlein meint: „Auch das Scheitern einer Bürgerinitiative für ein rauchfreies Europa hat eindeutig gezeigt, dass es keine gesellschaftliche Unterstützung für weitere strengere Regularien gibt.“ Hier hätten sich in Deutschland in einem Zeitraum von zwölf Monaten lediglich 1.002 Personen für strengere Regeln ausgesprochen.
Mit Blick auf das Segment Zigarren und Zigarillos spricht der Verband von einem „reinen Genuss- und Kulturgut“, das meist nur gelegentlich von Personen gehobenen Alters geraucht werde. Es handele sich um kein Einstiegsprodukt: „Eine Jugendschutz-Problematik liegt nicht vor.“
Schutz des Mittelstandes als Teil der Tabakregulierung
Zigarren und Zigarillos würden in Deutschland, Europa und Drittstaaten von mittelständischen, meist familiengeführten Unternehmen in aufwendigen und arbeitsintensiven Verfahren hergestellt. Ein Umdenken in der Tabakregulierung schütze deshalb auch den Mittelstand, so Mehrlein. Er meint: „Als wesentlichen Faktor eine Tabakregulierung sollte die Rückbesinnung auf den Genuss und der Schutz des Mittelstandes wieder eine Rolle spielen. Somit sind Ausnahmen für Zigarren und Zigarillos in zukünftigen Gesetzesvorhaben in Deutschland und der EU eine berechtigte Forderung.“
Als „ein klassisches Beispiel für eine undifferenzierte Regulierung in der Vergangenheit“ bezeichnet Mehrlein das Rückverfolgungssystem zur Überwachung der Lieferkette von Zigarren und Zigarillos, das im Mai eingeführt wurde. Obwohl für diese Produktkategorien kein Schmuggel nachweisbar sei, hätten die mittelständischen Hersteller die kostenintensiven Vorgaben analog zur restlichen Branche umsetzen müssen.
Bodo Mehrlein: „Der Zigarrenmarkt bedarf keiner weiteren Regulierung. Undifferenzierte Verbote würden zu einer Vernichtung eines Genuss- und Kulturgutes führen. Dies wäre genauso, als würde man im Rahmen der Alkoholregulierung hochwertige Spirituosen oder exquisite Weine verbieten.“