Datenbank fehlt Fleischwirtschaft kritisiert schleppende Digitalisierung bei Tierhaltungskennzeichnung

Der Verband der Fleischwirtschaft bemängelt fehlende digitale Infrastruktur für das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Eine bundeseinheitliche Datenbank zur Meldung der Haltungsformen fehlt bislang. Das Bundeslandwirtschaftsministerium weist die Kritik zurück.

Dienstag, 13. August 2024 - Hersteller
Bettina Röttig
Artikelbild Fleischwirtschaft kritisiert schleppende Digitalisierung bei Tierhaltungskennzeichnung
Bildquelle: Getty Images

Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) kritisiert die mangelnde Digitalisierung bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. In einer Mitteilung moniert der VDF eine bisher fehlende bundeseinheitliche Datenbank, in der Landwirte ihre Haltungsform melden und nachfolgende Verarbeitungsstufen diese abrufen können. VDF-Hauptgeschäftsführer Steffen Reiter bezeichnete die Situation als „ein Stück aus dem Tollhaus“. Der Verband fordert, noch in diesem Jahr eine zentrale Datenbanklösung zu schaffen. Andernfalls sei unklar, wie die Kennzeichnung im kommenden Jahr fristgerecht umgesetzt werden könne.

Bisher haben nur wenige Bundesländer überhaupt Datenbanklösungen installiert, teilte der VDF mit. In einigen Ländern sei die Registrierung noch völlig ungeregelt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wies die Kritik zurück. Ein Sprecher des BMEL erklärte, die Frist für die Mitteilung der Haltungseinrichtungen sei bewusst auf den 1. August 2024 und damit fast zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt worden, um allen Beteiligten ausreichend Zeit zur Umsetzung zu geben. Die Interessen der tierhaltenden Betriebe und der mit der Kennzeichnung einhergehende Aufwand für Wirtschaft und Verwaltung seien mit berücksichtigt worden. „Wirtschaft und Verwaltung hatten seit Inkrafttreten des Gesetzes etwa ein Jahr Zeit, sich auf die abzugebende Mitteilung einzustellen. Diese Zeit wurde als ausreichend betrachtet, um seitens der Verwaltung Zuständigkeiten festzulegen und entsprechende Strukturen zu schaffen“, so der Sprecher. 

Das BMEL gehe davon aus, dass die Bundesländer ihren Verpflichtungen nachkommen und das Gesetz entsprechend vollziehen. Das Ministerium appelliert an die Länder, Fragen der Zuständigkeit und des Vollzugs schnellstmöglich zu klären.

Hintergrund ist das vor einem Jahr bundesweit in Kraft getretene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, das Verbrauchern beim Einkauf Klarheit verschaffen soll. Das Gesetz der Ampel-Koalition sieht vor, dass ab August 2025 eine Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse verpflichtend wird. Starten soll sie zunächst mit Schweinefleisch in Supermärkten. Vorgesehen ist ein System mit fünf Kategorien.

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