„Die anständigen Unternehmen in Deutschland, die sich schon längst an das Lieferkettengesetz gehalten haben, haben jetzt einen fairen Wettbewerb“, sagte der Bundesarbeitsminister. Nun würden die Rechtstexte ausgewertet. „Wir haben vereinbart, in der Koalition dafür zu sorgen, dass das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Regelung im Übergang nicht zu doppelten Berichtspflichten führen.“
Gesetzgeberisch werde die Ampel sicherstellen, dass Bürokratie begrenzt wird und Unternehmen frei wählen können, nach welchem Standard sie ihre Berichte erstellen möchten. Eine Mehrheit der Europa-Abgeordneten in Straßburg unterstützte dieses Vorhaben. Ein Ziel ist es, Unternehmen für Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten, von denen sie profitieren, vor europäischen Gerichten haftbar zu machen.
Die Bundesregierung war über Monate hinweg uneinig über eine europäische Regelung. Während Wirtschaftsvertreter und einige Politiker in der Bundesregierung davor warnen, dass Unternehmen zu stark belastet werden könnten, betrachten Vertreter von SPD und Grünen das EU-Lieferkettengesetz als großen Fortschritt im Schutz von Menschenrechten. Im März signalisierte eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten im Ausschuss der ständigen Vertreter ihre Zustimmung, womit Deutschland überstimmt wurde, da es sich auf Drängen der FDP enthalten hatte. Eine Enthaltung in diesem Gremium wird wie eine Nein-Stimme gewertet. Die noch ausstehende offizielle Zustimmung der EU-Staaten wird als Formalität betrachtet.