Nachdem der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz bei einer Verhandlung am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag Bedenken bezüglich des Vorgehens des Klägers Pro Rauchfrei erkennen ließ, zog der Verein Pro Rauchfrei seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Automatenbetreiber Tobaccoland zurück (Aktenzeichen I-20 UKl 2/24). Vereinsvorstand Stephan Weinberger sprach danach von „Formalitäten“, um die es sich leider gedreht habe. Er zeigte sich aber zuversichtlich, in einem folgenden Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen - hierzu werde man in den nächsten Monaten eine Klage einreichen.
Wie groß sollen die Warnhinweise auf Zigarettenautomaten zur Geltung kommen? Zur Klärung diese Frage war Pro Rauchfrei schon 2017 vor Gericht gezogen. Es begann ein Gang durch die Instanzen, der im Herbst 2023 mit einem Erfolg vor dem Bundesgerichtshof endete: Die Richter urteilten, dass die Warnungen auch auf den Auswahltasten angebracht werden müssen - vorausgesetzt, dass die Taste „an eine Zigarettenpackung erinnert“.