Danach darf die NGG in den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Berlin-Ost zum jetzigen Zeitpunkt keine Warnstreiks durchführen. In Ostdeutschland sowie in Baden-Württemberg, dem Saarland und Berlin-Ost besteht aufgrund der Laufzeiten der bestehenden Tarifverträge (Baden-Württemberg bis 31. Juli, Rheinland-Pfalz/Saarland bis 31. August, Ostdeutschland und Berlin-Ost bis 30. November) noch Friedenspflicht.
„Wir erwarten, dass die Gewerkschaft jetzt vom Streikmodus in den Verhandlungsmodus zurückkehrt. Nach dem einseitigen Abbruch der Verhandlungen Mitte Mai sollte es der NGG nun möglich sein, mit uns beim nächsten Termin am 22./23. Juni einen Tarifvertrag zu vereinbaren“, sagte Kammerinke.