EU-Lieferkettengesetz Ernährungsindustrie fordert Nachbesserungen

Das Ja des Europäischen Parlamentes zum EU-Lieferkettengesetz wird von der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) deutlich kritisiert. Das Parlament hatte dem Regelwerk gestern mit einer klaren Mehrheit von 366 zu 255 Stimmen bei 38 Enthaltungen zugestimmt.

Freitag, 02. Juni 2023 - Hersteller
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BVE-Geschäftsführerin Stefanie Sabet, Leiterin des Büros Brüssel, bezeichnet die „Komplexität und untragbaren Bürokratiekosten“ als „größte Schwäche des Gesetzentwurfes“. Die geforderten Informations- und Dokumentationspflichten seien eine „maßlose Überforderung für die Unternehmen“.

Der Beschluss des EU-Parlamentes sieht unter anderem vor, dass bereits Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro ihre gesamte Lieferkette überwachen müssen. Das übertrifft die Vorgaben aus dem deutschen Lieferkettengesetz. Dieses greift von einer Schwelle von 3.000 Mitarbeitern an, die 2024 auf 1.000 Mitarbeiter sinkt. Anders als das deutsche Gesetz verlangt das EU-Parlament eine Überwachung der gesamten vorgelagerten Wertschöpfungskette bis hin zu den Rohstoffen.

Die BVE hofft nun auf Nachbesserungen. Denn bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss das Parlament mit dem Ministerrat über eine gemeinsame Position verhandeln. Neben längeren Übergangsfristen sollte das neue Gesetz auch europaweit harmonisiert werden, fordert Sabet. Auch eine Doppelregulierung in Hinsicht auf Regelungen zu Berichterstattung und Risikomanagement dürfe es nicht geben. Bestehende Gesetzgebung müsse mitbetrachtet werden, etwa die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten, die Berichterstattungspflichten zur Corporate Social Responsibility (CSR) und die EU-Taxonomie. „Ziel muss es bleiben, dass Unternehmen sich nicht aufgrund von Überforderung aus Lieferketten zurückziehen, sondern zu Verbesserungen beitragen können.“

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