Das teilte das Agrarministerium in Berlin mit. Zur Begründung hieß es, gerade bei größeren Firmen und Schiffen über 40 Meter Länge reiche die bisherige Höchstgrenze nicht aus, um die gestiegenen Kosten abzufedern. Mit der Erhöhung der Maximalsummen pro Unternehmen solle ein Beitrag dazu geleistet werden, die deutsche Fischereiwirtschaft in dieser schwierigen Situation aufrechtzuerhalten, sagte ein Sprecher. Das Ministerium schöpfe damit den vollen Spielraum aus, der sich aus geänderten europäischen Rahmenbedingungen ergibt. Das Gesamtvolumen bleibt bei 10 Millionen Euro. Das bundeseigene Thünen-Institut habe berechnet, dass dies auch bei den höheren Maximalbeträgen je Betrieb ausreiche, damit alle berechtigten Fischereiunternehmen profitieren könnten. Zu Kürzungen einzelner Beihilfen werde es nicht kommen.
Das Hilfsprogramm für Fischereibetriebe, die besonders von Folgen des Ukraine-Krieges betroffen sind, war am 11. Juli gestartet worden. Wenn Fischer schon Hilfen beantragt oder ausgezahlt bekommen haben, müssten sie nun keinen neuen Antrag stellen, erläuterte der Sprecher. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung werde die neue Obergrenze in laufenden Antragsverfahren berücksichtigen und für bereits bearbeitete Anträge gegebenenfalls neue Bescheide schicken.
Konkret sind je nach Art der Kutter und größeren Fischereischiffe pauschale Beträge von 450 Euro bis 35.000 Euro vorgesehen. Hat ein Fischereibetrieb mehrere Schiffe, werden die Pauschalbeträge pro Fahrzeug demnach bis zur neuen Obergrenze von 75.000 Euro addiert.