Das Bundesagrarministerium hat Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft als rechtlich unmöglich eingestuft. Eine interne Prüfung des Ministeriums ergab, dass solche Ausnahmen unter anderem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen würden, wie das Ressort mitteilte. Der Mindestlohn stelle eine absolute Untergrenze für alle Arbeitsverhältnisse dar – auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte.
Agrarminister Alois Rainer hatte zuvor eine Prüfung von möglichen Ausnahmen veranlasst. „Mir war sehr wichtig, diesen Weg sorgfältig zu prüfen“, erklärte der CSU-Politiker. Viele Betriebe stünden unter erheblichem Druck, besonders in Bereichen mit hohem Anteil an Handarbeit wie dem Obst- und Gemüseanbau.
Der Bauernverband hatte vorgeschlagen, Saisonarbeitskräften nur 80 Prozent des Mindestlohns zu zahlen. Das Bundesarbeitsministerium hatte diesen Vorschlag bereits als unzulässig zurückgewiesen. Der gesetzliche Mindestlohn wird bis 2027 schrittweise auf 14,60 Euro pro Stunde steigen.
Rainer kündigte stattdessen andere Entlastungen für die Landwirtschaft an. Das Ministerium plane, Bürokratiekosten zu reduzieren und die Stromsteuer zu senken. Zudem werde es erneut Entlastungen beim Agrardiesel geben. „Auch künftig sollen qualitativ hochwertige und bezahlbare Lebensmittel aus unserer Heimat auf den Tisch kommen“, zitierte die Deutsche Presse-Agentur den Minister.
