Wie das Handelsblatt berichtet, wies das Landgericht Hamburg mit dem Urteil Edekas Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung zurück. Diese unterband bereits im November den Verkauf des Albi-Saftes in der neuen Aufmachung. Der Einschätzung von Eckes-Granini schloss sich das Gericht nun an: Die Granini-Flasche mit dickem, geprägtem Bauch und schmalen Hals werde durch die „nachschaffende Nachahmung“ der Albi-Flasche kopiert. Es bestehe das Risiko einer Herkunftstäuschung.
Edeka bleibt die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Hamburger Landgerichts Berufung einzulegen.