Am Rosenmontag 2016 wurde der Schlachthof in Paderborn, in dem wöchentlich rund 1.300 Rinder und 30.000 Schweine geschlachtet wurden, bei einem Großbrand zerstört. Im Juli 2019 forderte die Stadt Westfleisch zur Beteiligung der Löschkosten in Höhe von 53.867,42 Euro auf, die durch Dritte wie das Technische Hilfswerk und die Abrissfirma entstanden. In der Folge entbrannte ein Rechtsstreit, der am 22. November zugunsten des Fleischvermarkters ausging.
In seinem Urteil argumentierte das Verwaltungsgericht Minden, dass Geschädigte bei Feuerwehreinsätzen grundsätzlich nicht belangt werden sollten: Niemand solle davon abgeschreckt werden, im Brandfall die Feuerwehr zu benachrichtigen. Ausnahmen dieser Regel könnten bei Anlagen mit besonderer Gefahrenlage sowie für Industrie- und Gewerbebetriebe greifen, bei denen im Brandfall möglicherweise Sonderlöschmittel zum Einsatz kommen müssen. Dies sah das Gericht beim Großbrand nicht gegeben und gab daher der klagenden Firma Westfleisch recht.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann die Stadt Paderborn noch die Zulassung auf Berufung stellen. Über den Fall Westfleisch würde dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden.