Zur Stärkung der Marktposition der Milcherzeuger dient aus Sicht der Agrarressortchefs auch die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie). Die AMK begrüßte die hierzu gefassten Beschlüsse zum Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz, die Nationale Liste der unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette zu erweitern, indem einige bisher nach Vereinbarung zulässige Punkte der sogenannten „Grauen Liste“ zu verbindlichen Verboten erklärt worden seien.
Die Agrarminister der Länder begrüßten zudem die Sektorstrategie 2030 der Milchbranche. Sie halten aber eine Ausweitung dahingehend für notwendig, dass künftig jeder Milcherzeuger die Möglichkeit erhält, daran teilzunehmen.
Keine Einigkeit gab es unter den Länderagrarministern offenbar hinsichtlich des Kriseninstrumentariums auf EU-Ebene. So halten Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz laut einer Protokollerklärung das bestehende Kriseninstrumentarium auf EU-Ebene für ausreichend und lehnen die Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Änderung der Gemeinsamen Marktorganisationen ab. Dies würde aus ihrer Sicht eine Rückkehr zur staatlichen Mengenregulierung einschließlich der Erhebung einer neuen „Superabgabe“ bei Überlieferung bedeuten.
Die Ressortchefs der vier Länder forderten den Bund auf, seine ablehnende Haltung zu den Vorschlägen des Europäischen Parlaments in den weiteren Verhandlungen weiter zu vertreten. Dem gegenüber verlangten Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in einer weiteren Protokollerklärung vom Bund, sich auf EU-Ebene in den Verhandlungen im Agrarrat konstruktiv mit den Vorschlägen des EU-Parlaments zur Ausweitung des Kriseninstrumentariums zur Milchmengensteuerung auseinanderzusetzen.
Zuerst erschienen auf Top Agrar.