Kennzeichnung Warnhinweise für Einwegplastik verpflichtend

Die Bundesregierung will mit einem verpflichtenden Warnhinweis für Wegwerfplastik den Umweltschutz stärken. Den Anfang machen Hygieneprodukte wie Binden, Tampons, Feuchttücher, Tabakprodukte mit Filtern aus Kunststoff und Einweggetränkegetränkebecher.

Mittwoch, 10. Februar 2021 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Warnhinweise für Einwegplastik verpflichtend
Bildquelle: Europäische Kommission

Viele Produkte aus Einwegplastik werden ab Juli 2021 in der EU verboten sein. In Hygieneprodukten, Zigaretten und To-Go-Bechern ist Plastik verarbeitet. Für sie gilt die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung. Die neuen Warnhinweise sollen ab 3. Juli 2021 deutlich erkennbar ins Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten fest integriert sein. Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Text zur Kennzeichnung der jeweiligen Produktkategorie.

Hersteller dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Produkte mehr in Verkehr bringen. Bis zum Stichtag im Juli gilt für die Unternehmen eine Übergangsfrist, in der sie vorübergehend an ihren bereits hergestellten Produkten Aufkleber anbringen können. Diese Produkte können auch nach dem Termin noch verkauft werden, um eine sinnlose Vernichtung zu verhindern.

Darüber hinaus legt die sogenannte Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung fest, dass Verschlüsse und Deckel von Getränkeflaschen aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein müssen.
„Wir wollen achtloses Wegwerfen von Verpackungen und Artikeln aus Plastik verhindern. Denn gerade Wegwerfprodukte landen viel zu oft in der Natur oder in der Kanalisation“, erklärt Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD).

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