Zuckerkartell Kein Schadenersatz

Das Landgericht Köln hat Klagen mehrerer Molkereien, Gebäckhersteller und Brauereien gegen die großen deutschen Zuckerhersteller Südzucker, Nordzucker sowie Pfeifer & Langen abgewiesen.

Montag, 12. Oktober 2020 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Die Kläger hatten insgesamt rund 126 Millionen Euro gefordert. Sie sind der Ansicht, wegen Kartellabsprachen der drei Hersteller jahrelang zu viel für den Zucker bezahlt zu haben. Das Bundeskartellamt hatte 2014 gegen die drei Zuckerfirmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 280 Millionen Euro verhängt. Sie hätten ein „Gebietskartell“ gegründet, um sich beim Verkauf von Zucker in Deutschland nicht in die Quere zu kommen, hatte das Kartellamt moniert. Schadenersatz müssen die drei Firmen nach dem Urteil nicht zahlen. Es könne nicht mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die kartellrechtswidrigen Absprachen beim sogenannten Verarbeitungszucker zu erhöhten Preisen geführt haben, entschied die 33. Zivilkammer des Landgerichts. Unter der damaligen Zuckermarktordnung hätten die drei Hersteller, die zusammen über 80 Prozent des Marktes abdeckten, auch ohne Kartellabsprachen mit einiger Wahrscheinlichkeit auf Wettbewerb verzichtet.

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