Gentechnik-Urteil Kennzeichnung ist erforderlich

Der Europäische Gerichtshof hat mit einer Grundsatzentscheidung verhindert, dass mit neueren Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel ungekennzeichnet in die Supermärkte gelangen.

Mittwoch, 25. Juli 2018, 11:52 Uhr
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: VLOG

Umweltschützer und deutsche Politiker begrüßten das Urteil. Damit sei der Versuch der Biotech-Industrie gescheitert, unerwünschte genetisch veränderte Produkte auf den Markt zu drücken, sagte beispielsweise Mute Schimpf von der Organisation Friends of the Earth. Ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sprach am Mittwoch in Berlin von einer guten Nachricht für die Umwelt und für die Verbraucher. Es dürfe keine Gentechnik durch die Hintertür geben. Eine Sprecherin von Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) begrüßte die rechtliche Klarstellung in einem bedeutenden Forschungsfeld. Trotz großen Innovationspotenzials müsse der gesundheitliche Verbraucherschutz immer an erster Stelle stehen.

Auch Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) äußert sich positiv: „Der EuGH hat ein wegweisendes und kluges Urteil gefällt. Er entscheidet im Sinne des gesunden Menschenverstandes und des Vorsorgeprinzips. Auch Pflanzen, die nach neuen Gentechnikverfahren hergestellt wurden, müssen nach Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden. Verbraucher können sich auch in Zukunft sicher sein, dass Lebensmittel, die das ‚Ohne GenTechnik‘-Siegel tragen keine gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten und bei der Herstellung von Milch, Eier und Fleisch mit „Ohne GenTechnik“-Siegel auf Gentechnik-Pflanzen im Tierfutter verzichtet wurde – egal ob es sich dabei um die neue oder alte Gentechnik handelt.“

Der Deutsche Bauernverband dagegen kritisiert die Entscheidung. Das Urteil verbaue die Möglichkeiten, mit Hilfe von Pflanzenzüchtung auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren, sagte Präsident Joachim Rukwied. Das EU-Gentechnikrecht müsse jetzt auf seine Zukunftsfähigkeit überprüft werden, um die Chancen der neuen Züchtungsmethoden nutzen zu können, forderte Rukwied. Sonst laufe Europa Gefahr, den Anschluss an andere Weltregionen zu verpassen.

Neuere Methoden der sogenannten gezielten Mutagenese fielen unter die geltenden EU-Regeln, erklärte das oberste EU-Gericht am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-528/16). Damit gelten für Lebensmittel, die derart verändert wurden, spezielle Kennzeichnungspflichten. Außerdem müssen beispielsweise Pflanzen, die mit den neuen Verfahren erzeugt wurden, vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft werden.

Den vorliegenden Fall hatte ein französisches Gericht nach Luxemburg verwiesen. In der entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 sind gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) definiert als Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist. Allerdings sind ältere Mutagenese-Verfahren, die als sicher gelten, von den strengen GVO-Regeln ausgenommen. Dabei werden Änderungen im Erbgut erreicht, ohne dass fremde DNA eingefügt wird.

Französische Verbände hatten in ihrer Klage argumentiert, dass im Laufe der Zeit neuere Mutagenese-Verfahren entwickelt wurden, mit denen gezielte Mutationen in Genen möglich seien und die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben könnten. Sie müssten daher denselben Verpflichtungen wie andere genetisch veränderte Organismen unterliegen und speziell überprüft und gekennzeichnet werden. Die Luxemburger Richter folgten dieser Argumentation nun weitgehend.

Mit den neuen Mutageneseverfahren ließen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in einen Organismus, erklärten sie. Die dabei entstehenden Gefahren seien größer als bei den älteren Verfahren. Ziel der EU-Regelung sei es aber, grundsätzlich schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern.

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