Radeberger Rückzieher

Einen Tag vor dem Prozessstart um das sogenannte Bierkartell hat die zum Dr.-Oetker-Konzern zählende Radeberger-Gruppe ihren Einspruch gegen ein Bußgeld des Bundeskartellamtes zurückgezogen. „Die Radeberger Gruppe war nicht an Preisabsprachen beteiligt. Wir widersprechen dem Vorwurf des Bundeskartellamtes gegen die Radeberger Gruppe und ihre Akteure somit auch weiterhin ausdrücklich“, heißt es in einer Mitteilung. Als Begründung für den Rückzug gibt Radeberger an, dass das Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) „nicht kalkulierbare finanzielle Risiken für das Unternehmen“ nach sich ziehen würde.

Dienstag, 12. Juni 2018 - Hersteller
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Ein OLG-Sprecher in Düsseldorf bestätigte den Eingang. „Der Senat prüft das jetzt“, sagte Mihael Pohar. Damit würde zum Prozessstart am Mittwoch nur noch über den Einspruch von Carlsberg Deutschland verhandelt.

Das Bundeskartellamt hatte 2013 und 2014 gegen elf Unternehmen, einen Verband und 14 Manager aus der Bierbranche Geldbußen in Höhe von rund 338 Millionen Euro verhängt. Der größte Teil – 222 Millionen Euro – entfiel dabei auf die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe und Carlsberg Deutschland. Der Vorwurf lautete auf verbotene Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher. Radeberger und Carlsberg hatten Einspruch gegen die Bescheide der Behörde aus Bonn eingelegt.

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