Teekanne Vergleich mit Verbraucherzentrale Hesssen

Teekanne darf bestimmte Produktnamen für seinen Kräutertee nicht mehr benutzen. Auf Namen wie ‚Konzentration‘, ‚mentale Fitness‘ und ‚geistige Leistungsfähigkeit‘ muss das Düsseldorfer Unternehmen nach einem Streit mit der Verbraucherzentrale Hessen künftig verzichten.

Freitag, 04. Mai 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Vergleich mit Verbraucherzentrale Hesssen
Bildquelle: Teekanne

Beide Seiten haben sich vor dem Landesgericht Düsseldorf auf einen Vergleich geeinigt. Die Verbraucherzentrale hatte kritisiert, dass die Produktnamen eine gesundheitsfördernde Wirkung der Kräuterteemischung vorgäben, die nicht belegt sei. (Az. 380 36/17). „Health Claims müssen von der EU zugelassen sein“, teilte der Verein mit

Teekanne bestätigte den Vergleich mit der Verbraucherzentrale. Das beanstandete Produkt sei bereits vor mehr als einem Jahr aufgrund fehlender Verbraucherakzeptanz vom Markt genommen worden. „Vor diesem Hintergrund hat sich Teekanne dazu entschlossen, einem Vergleich zuzustimmen“, teilte das Unternehmen mit.

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