„Wir haben keine Revolution gemacht, sondern die bestehende Gesetzgebung weiterentwickelt“, sagte der EP-Berichterstatter Martin Häusling von den Grünen nach der Abstimmung. „Die neuen Öko-Regeln sind ein Gewinn für Verbraucher, Bio-Landwirte und die Bio-Branche. Das neue Gesetz macht Bio-Siegel zur echten Marke für Qualität und schafft Vertrauen bei Kunden, Bio-Landwirten und den Bio-Lebensmittelherstellern.“
Ein großer Erfolg sei, dass Importe aus Drittländern künftig auch die EU-Standards einhalten müssten. Mit dieser Regel würden für den europäischen Bio-Bauern gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Damit entfallen 64 bisher geltende Standards bei den Importen aus Drittstaaten in die EU. Künftig müssen alle EU-Mitgliedsstaaten eine Datenbank über die Verfügbarkeit von Biosaatgut aufbauen, mit dem Ziel, dass der Sektor ab 2021 ausschließlich biologisch erzeugtes Saatgut verwendet.
Darüber hinaus öffne das beschlossene Gesetz den Bio-Landwirten den Zugang zu biologischem Saatgut, schaffe mehr Vielfalt auf dem Acker und auf dem Teller und setze hohe Standards für den Ökolandbau. „Auch in der Tierhaltung und beim Tierschutz wird es erhebliche Verbesserungen geben“, sagte Häusling.
Auf Drängen des EU-Parlaments werden Kontrollen vor Ort und bei allen Betreiber durchgeführt, mindestens einmal jährlich oder alle zwei Jahre, wenn in den vergangenen drei Jahren kein Betrug auf den Bio-Höfen festgestellt wurde. Gemischte landwirtschaftliche Betriebe, die sowohl konventionelle als auch biologische Lebensmittel erzeugen, dürfen weiterhin auf diese Weise arbeiten, vorausgesetzt, dass der konventionelle Landbau klar und deutlich vom ökologischen Landbau getrennt und unterschieden wird. Dabei sollen Vorsorgemaßnahmen Priorität eingeräumt werden.
Landwirte und Verarbeiter in der Lebensmittelversorgungskette sollen verpflichtet werden, aktiv Strategien zur Vermeidung von Verunreinigungen anzuwenden. Wenn der Verdacht besteht, dass ein nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel vorhanden ist, sollte das Endprodukt erst nach weiteren Untersuchungen das Bio-Label bekommen. Wenn die Verunreinigung absichtlich erfolgte oder der Betreiber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, soll dem Produkt seinen Bio-Status entzogen werden.
„Wo Bio draufsteht, muss auch Bio drin sein“, bringt der Berichterstatter und Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments (EP), Martin Häusling, die neue Öko-Verordnung auf den Punkt. Aber der Nachweis von Pflanzenschutzmitteln und die Festlegung von Grenzwerten wurden erst einmal vertagt. Die EU-Kommission soll bis 2025 klären, inwieweit Kontaminationen aus konventioneller Landwirtschaft auf Ökoflächen, die Weiterverarbeitung oder beim Transport gesundheitsgefährdende Rückstände in Lebensmittel gelangen.
So sorgt der verschobene Streit um Grenzwerte für Pestizidrückstände für einen Wermutstropfen für Handel und Verbraucher. Die Vertagung dieses neuralgischen Punktes über Nachweis- und Toleranzgrenzen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln erscheint für die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl als absolut unbefriedigend. Sie sieht mit der jetzt beschlossenen Regelung auf Landwirte und Verbraucher „neue Belastungen und Verunsicherungen“ zukommen. „Der verabschiedete Vorschlag zur Revision der Öko-Verordnung ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Es ist völlig unverständlich, dass der Öko-Sektor für Pestizid-Rückstände, die durch die konventionelle Landwirtschaft verursacht werden, geradestehen soll. So wird der aufstrebende Sektor seine Marktnische nicht verlassen, wie es das eigentliche Ziel der Revision war“, sagte Maria Noichl.