Verbraucherzentralen Kritisieren willkürlich festgelegte Portionsangaben

Die Verbraucherzentralen haben in einem bundesweiten Marktcheck 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft und monieren, dass Hersteller ihre zucker- und fettreichen Produkte mit Miniportionen oft „gesund rechnen“.

Mittwoch, 28. Februar 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bei Süßwaren beispielsweise würden Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel für die Portionsangabe willkürlich geteilt, bei Keksen könne die Portion aus ein, zwei oder auch zehn Keksen bestehen und zwischen 5 und 44 Gramm wiegen.

„Anbieter und Gesetzgeber müssen nachbessern, damit Portionsangaben auf dem Etikett zu einer leicht verständlichen Einkaufshilfe werden“, fordert Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Willkürlich festgelegte Portionsgrößen bergen die Gefahr, dass Verbraucher über die tatsächlich verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.

Die Verbraucherzentralen fordern von Herstellern realistische Portionsgrößen (wie einen Becher, eine Scheibe oder einen Riegel) und plädieren für eine verpflichtende Kennzeichnung wie die Nährwertampel auf der Basis von einheitlichen Werten wie 100 Gramm oder 100 Millilitern.

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