Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Werbekampagne vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten. Eine Kammer für Handelssachen (Az. 21 O 77/25 KfH) gab einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.
Im Mittelpunkt stand eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte. Lidl hatte damals mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es.
Lidl hatte bereits im vergangenen Jahr die Vorwürfe zurückgewiesen. „Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen“, sagte ein Sprecher damals. Die Zahl 500 beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel. Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen. Verbraucherschützer kritisierten, dass diese Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren. Außerdem seien weniger Artikel reduziert worden als angekündigt. Lidl zählt in Deutschland nach Angaben des Gerichts 3.500 Filialen.
Richter hält Werbung für irreführend
Moniert wurde von den Verbraucherschützern, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche und wie viele Produkte reduziert wurden. Die Anzahl sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, weil Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht habe. Außerdem war unklar, in welchen Filialen des Discounters die beworbenen Artikel erhältlich waren. Die Verbraucherschützer hatten den Discounter deshalb verklagt.
Der Richter sagte, die Werbung sei irreführend. Der Verbraucher meine, in seinem Einzugsgebiet seien die Produkte billiger. Er denke regional auf seinen Markt bezogen. Eine ausführliche Urteilsbegründung erfolgte zunächst nicht. Der Richter verwies auf die schriftliche Begründung. Sie wird in ein paar Wochen erwartet.
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil. Die Werbung habe den Verbraucher in die Irre geführt. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Lidl-Werbung unwahr.
Die Vergleichsapp Smhaggle konnte im Juni 2025 statt der versprochenen 500 lediglich etwa 270 reduzierte Produkte identifizieren, Handelsprofessor Stephan Rüschen kam auf etwa 300 Einzelartikel. Anfang des Jahres stellte Smhaggle in einer Auswertung fest, dass mehr als ein Viertel der im Mai 2025 reduzierten Produkte inzwischen wieder teurer geworden ist. In der Lidl-Werbung war mal von 500 Produkten die Rede, mal von Einzelartikeln. Unklar blieb, worauf sich diese Zahl bezog und ob etwa jede Geschmacksrichtung eines Joghurts einzeln gezählt wurde.
Auch Aldi Süd war zuletzt wegen beworbener Preissenkungen in der Kritik. Der Discounter hatte in seinen Prospekten Rabatte prozentual auf eine unverbindliche Preisempfehlung bezogen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte wegen Irreführung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte im Dezember klar, dass Händler bei Ermäßigungen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage sichtbar nennen müssen. Die bloße Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung genügt nicht.