Rabatt-Werbung Verbraucherschützer ziehen Klage gegen Rewe zurück

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ihre Klage gegen Rewe zurückgezogen. Das Oberlandesgericht Köln bewertete die Rabatt-Werbung in der Rewe-App anders als die Vorinstanz. Laut einer Umfrage nutzen gut 90 Prozent der Menschen Bonus-Apps von Händlern.

Montag, 22. Juni 2026, 12:37 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Treue-Apps von Lebensmittelhändlern waren zuletzt mehrfach Thema vor Gericht. Bildquelle: Getty Images

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Klage gegen den Lebensmittelhändler Rewe zurückgezogen. Das teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Köln der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Senat vertrat eine andere Auffassung als die Vorinstanz. Damit verlor das Urteil des Landgerichts Köln seine Gültigkeit.

Die Verbraucherschützer hatten die Rabatt-Werbung in der Rewe-App kritisiert. Kunden können sich beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonus-Coupon in Höhe eines festen Eurobetrags sichern, den sie später einlösen dürfen. Die Verbraucherzentrale hielt die Darstellung für irreführend, weil neben den Artikeln zwar der Bonus, nicht aber der Produktpreis angezeigt werde. Ohne Preisangabe könnten Verbraucher keine informierte Kaufentscheidung treffen, argumentierten die Kläger.

Das Landgericht Köln hatte den Verbraucherschützern im November 2025 recht gegeben. Rewe legte daraufhin Berufung ein, das Urteil wurde deshalb nicht rechtskräftig. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln bewerteten den Fall nun anders. Sie sahen in der betreffenden Werbung keine Verpflichtung für Rewe, weitere Preisangaben zu machen, und stuften die Klage als unbegründet ein.

Verbraucherzentrale nimmt Klage zurück

Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagte: „Das OLG hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass es auf die Berufung der Gegenseite unsere Klage zurückweisen wird.“ Deshalb habe man sie zurückgenommen. Rewe teilte mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“

Treue-Apps von Lebensmittelhändlern waren zuletzt mehrfach Thema vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte die Discounter Penny und Netto. Er monierte, dass nur angemeldete Kunden besondere App-Rabatte erhalten. Die Klagen wurden abgewiesen, im Fall Penny wurde Revision zugelassen. Im September 2025 scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie kritisierten, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos, weil Nutzer mit ihren Daten zahlten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog deshalb vor den Bundesgerichtshof.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH Köln verwenden gut 90 Prozent der Menschen Bonus-Apps. Nutzer haben der Befragung zufolge im Schnitt 4,2 Apps von Händlern installiert. Jeder Zweite wechselt nach eigenen Angaben für die besten Vorteile häufig zwischen Apps. Ebenso viele haben das Gefühl, dabei kaum Geld zu sparen. Das IFH befragte im Februar 1.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren.

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