Verbraucherschutz-Urteil Lidl gewinnt Rechtsstreit um kostenlose Rabatt-App

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Klage der Verbraucherzentralen gegen Lidl abgewiesen. Die Verbraucherschützer hatten die Bewerbung der Rabatt-App als kostenlos beanstandet. Die App erreicht nach Unternehmensangaben weltweit mehr als 100 Millionen Nutzer.

Dienstag, 23. September 2025, 11:56 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Rabatte freischalten und sparen: Millionen nutzen die Lidl Plus-App. Verbraucherschützer klagten, weil die Nutzung ihrer Meinung nach nicht kostenlos ist. Bildquelle: Lidl UK

Der Discounter Lidl hat einen juristischen Erfolg im Streit um seine Rabatt-App errungen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen als unbegründet ab, wie das Gericht mitteilte. Die Verbraucherschützer hatten die Bewerbung der App als kostenlos beanstandet.

Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Sie argumentierten, dass die Nutzung der App nicht kostenlos sei, wie es in den Teilnahmebedingungen stehe. Die Verbraucher müssten zwar kein Geld zahlen, bezahlten aber mit ihren Daten, teilte das Gericht mit. Lidl dürfe deshalb nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht behaupten, dass die App-Nutzung kostenlos sei. Zudem forderten die Kläger, dass Lidl einen Gesamtpreis für die Nutzung angeben müsse.

Der Verbraucherrechtssenat folgte dieser Argumentation nicht. Das deutsche Gesetz und die zugrundeliegenden europäischen Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es sei deshalb nicht irreführend, wenn Lidl die App-Nutzung als kostenlos bezeichne. Auch die Forderung nach Angabe eines Gesamtpreises wies das Gericht zurück.

Lidl Plus erreicht 100 Millionen Nutzer

Die „Lidl Plus“-App bietet Verbrauchern verschiedene Rabatte und Aktionsangebote. Kunden können damit nach Angaben des Unternehmens beim Einkauf Geld sparen. Der Discounter erreicht mit der App nach eigenen Angaben weltweit mehr als 100 Millionen Nutzer.

Das Oberlandesgericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Verbraucherschützer haben damit die Möglichkeit, den Fall vor dem höchsten deutschen Zivilgericht verhandeln zu lassen.

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