Bundeskartellamt entscheidet Tante Enso darf drei Dutzend Filialen von Tegut kaufen

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von 36 Filialstandorten der Supermarktkette Tegut durch die Nahversorgerkette Tante Enso freigegeben. Präsident Andreas Mundt (Foto) begründete das mit der Marktstellung von Tante Enso, die bisher vergleichsweise gering sei.

Donnerstag, 11. Juni 2026, 10:35 Uhr
Thomas Klaus
Grünes Licht vom Bundeskartellamt: Präsident Andreas Mundt gab die Entscheidung in Sachen Tante Enso bekannt. Bildquelle: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hat Tante Enso grünes Licht für den Erwerb von 36 Filialstandorten der Supermarktkette Tegut gegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begründete die Freigabe so: „Tante Enso verfügt bislang über eine vergleichsweise geringe Marktstellung im Lebensmitteleinzelhandel und ist vor allem in ländlichen Regionen tätig. Weder die Größe des Vorhabens noch die Marktstellung der Erwerberin gaben Anlass zu wettbewerblichen Bedenken. Die Übernahme stärkt einen kleineren Wettbewerber in einem Markt, der von wenigen großen Unternehmensgruppen geprägt wird. Zugleich kann sie die Nahversorgung in den betroffenen Regionen sichern.“

Übernahme durch Edeka und Rewe noch in der Prüfung

Die nun erworbenen 36 Tegut-Standorte erzielten nach Angaben des Bundeskartellamtes 2025 Umsätze von insgesamt rund 60 Millionen Euro. Dies entspricht etwa 5 Prozent des Gesamtumsatzes von Tegut. Die Standorte befinden sich überwiegend in ländlichen Regionen in Hessen, Thüringen und Nordbayern.

Die wettbewerbliche Prüfung habe ergeben, dass das Vorhaben unter den gegebenen Umständen nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs führe. Hierfür waren insbesondere die nur geringfügigen Überschneidungen zwischen dem bisherigen Filialnetz der Tante Enso-Gruppe und den Zielstandorten maßgeblich.

Die Übernahme eines umfangreichen Filialpakets sowie weiterer Unternehmensteile durch Unternehmen des Edeka-Verbunds und der Erwerb eines weiteren Filialpakets durch die Rewe-Gruppe werden derzeit in laufenden Hauptprüfverfahren untersucht, informierte Mundt. Dabei prüft das Bundeskartellamt die Auswirkungen der Vorhaben auf die Absatzmärkte des Lebensmitteleinzelhandels sowie auf die Beschaffungsmärkte und befragt hierzu auch Lieferanten verschiedener Produktgruppen.

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