Im Streit des Bundesumweltministeriums und des Bundesagrarministeriums um die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union und ihre Umsetzung haben sich die beiden Ressorts auf einen Kompromissvorschlag geeinigt. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW).
Verzicht auf Nullrisiko-Variante
In dem Kompromissvorschlag verzichtet Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) auf die ausdrückliche Forderung nach einer Nullrisiko-Variante. Diese hätte bedeutet, dass die Länder ohne Entwaldungsproblematik wie etwa Deutschland nicht hätten berücksichtigt werden müssen.
Die beiden Ministerien sind sich darin einig, dass das bestehende Gesetzeswerk für kleine und sehr kleine Unternehmen deutlich vereinfacht werden soll. Insbesondere sollen diese nicht mehr die Geodaten aller Betriebsgrundstücke, sondern nur noch eine Betriebsadresse angeben müssen.
Strammer Zeitplan bis Weihnachten
Einheitliche Position der Bundesregierung ist es nun, dass die Entwaldungsverordnung erst zum Jahreswechsel 2026/27 in Kraft treten soll und somit ein Jahr später als zuletzt geplant.
Auf eine neue Fassung der Verordnung müssen sich die EU-Mitgliedsstaaten im Ministerrat und im Europäischen Parlament sowie danach der Rat und das Parlament bereits bis Weihnachten einigen. Sonst würde die Verordnung in der jetzigen Fassung gelten.
In dieser Woche soll der deutsche Vorschlag in die Beratungen der EU-Botschafter einfließen. Zeitnah muss dann der dänische Ratsvorsitz einen Kompromisstext vorlegen. Das Europäische Parlament soll bereits in der kommenden Woche abstimmen.
