Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeitet nach Informationen der Lebensmittel Praxis an keinen gesetzlichen Vorstößen in Sachen Minijobs. Auch auf parlamentarischer Ebene sind keine Initiativen zur Abschaffung der Minijobs in Sicht, obwohl die SPD-Bundestagsfraktion auf einen grundlegenden Meinungswandel bei der CDU/CSU-Fraktion hofft.
Hintergrund: Eine Gruppe von CDU-Bundestagsabgeordneten hatte sich vor wenigen Tagen für die Abschaffung der Minijobs stark gemacht. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Stefan Nacke, erklärte, zu viele Menschen seien in der „Minijob-Falle“ gefangen – das dürfe nicht länger hingenommen werden. Minijobs müssten dort beendet werden, wo sie reguläre Beschäftigung verdrängten. Im Handel hatte der Vorstoß harte Ablehnung hervogerufen.
Nacke: Prinzip brutto gleich netto im Kern unsozial
Derzeit liegt die Einkommensgrenze für Minijobs bei 556 Euro im Monat. Wer darunter bleibt, zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und kann sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Zudem besteht keine Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Gewerbliche Arbeitgeber leisten bei Minijobs Pauschalabgaben und Steuern in Höhe von insgesamt rund 30 Prozent.
Das Prinzip „brutto gleich netto“ wirke zwar attraktiv, sei aber im Kern unsozial, so Nacke. Es verlagere die Kosten für Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit auf die Allgemeinheit. Beitragsbefreiungen sollten daher nur in Ausnahmefällen gelten – etwa für Schüler oder Rentner.
Neue Kommission soll Vorschläge für Sozialstaatsreform erarbeiten
Die BMAS-Sprecherin verweist im Zusammenhang mit der Minijob-Diskussion auf die neue Kommission Sozialstaatsreform. Die werde sich mit „Anreizwirkungen von sozial- und steuerrechtlichen Regelungen zur Stärkung der Erwerbsarbeit“ befassen.
Unter Leitung von BMAS-Abteilungsleiter Nermin Fazlic hat sich im September 2025 die Kommission zur Sozialstaatsreform konstituiert. Die Kommission soll Vorschläge zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. Sie setzt sich aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen zusammen.
Allerdings liegt der inhaltliche Fokus auf steuerfinanzierten Leistungen wie zum Beispiel dem Wohngeld, dem Kinderzuschlag und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe. Der Abschlussbericht soll bereits im Januar 2026 veröffentlicht werden.
BMAS: Minijob bietet in der Regel keine Berufsperspektive
Die Ministeriums-Sprecherin betont: „Minijobs sollen die Möglichkeit eines unkomplizierten Hinzuverdiensts bieten. Sie sollen kein Ersatz für reguläre, das heißt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein.“
Mehr als vier Millionen Beschäftigte, mehrheitlich Frauen, übten ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung aus. Viele davon könnten sich durchaus vorstellen, länger zu arbeiten. Die BMAS-Sprecherin weiter: „Beschäftigte, die auf Dauer und auch in der Haupterwerbsphase nur einen Minijob ausüben, verzichten damit auf eine eigenständige soziale Absicherung und können auch nicht in einem angemessenen Umfang für ihr Alter vorsorgen. Ein Minijob bietet in der Regel auch keine Berufsperspektive.“
Beobachten, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördere deshalb die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zum 1. Oktober 2022 wurde der Übergangsbereich im Beitragsrecht weiterentwickelt, der Arbeitsentgelte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 556 Euro bis zu 2.000 Euro im Monat umfasst. Dadurch sollen die Beschäftigten insbesondere im unteren Übergangsbereich noch stärker entlastet werden.
Die Ministeriums-Sprecherin erläutert: „Die verminderten Beiträge bedeuten dabei keine Einbußen bei den Leistungen der Sozialversicherung. Die verbesserte Förderung des Übergangs stärkt die Anreize zur Ausweitung der Erwerbstätigkeit über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus.“ Es müsse jedoch beobachtet werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich seien. Das sei „auch Gegenstand der Beratungen der Kommission Sozialstaatsreform“.
Schmidt: Minijobs Falle für viele Menschen
Der Vorstoß der CDU-Abgeordneten zur Abschaffung der Minijobs erfreut die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt. Gegenüber der Lebensmittel Praxis sagt sie: „Gut, dass endlich auch in der Union ankommt, was viele Beschäftigte seit Jahren erleben: Minijobs sind für zu viele Menschen zur Falle geworden.“
Die Politikerin fährt fort: „Für uns ist klar: Wir wollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärken und den Niedriglohnsektor abschaffen. Denn wer jahrzehntelang arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können und sozial abgesichert sein.“ Dagmar Schmidt hofft auf einen grundlegenden Meinungswandel in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Keine eigene Initiative der SPD-Fraktion
Allerdings räumt die Vizechefin der SPD-Bundestagsfraktion ein, dass es der Minijob aufgrund von Widerständen der CDU/CSU nicht einmal in den Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung geschafft habe. Eine eigene parlamentarische Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zur Minijob-Abschaffung schließt Dagmar Schmidt aus. Das würde den Koalitionsfrieden stören. Und ein Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion gilt allein wegen der Nicht-Aufnahme der Problematik in den Koalitionsvertrag als unwahrscheinlich.
