Ein breites Bündnis von 57 Verbänden und Unternehmen aus der Lebensmittelbranche hat eine Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gerichtet. Darin fordert es bei der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zur Umweltkommunikation in deutsches Recht mehr Rechtssicherheit für Bio-Erzeuger, -Hersteller und -Händler.
Bündnis: Bio-Lebensmittelproduktion erbringt höchste Umweltleistungen
Die seit März 2024 geltende EU-Richtlinie regelt, unter welchen Bedingungen Unternehmen mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ werben dürfen. Sie soll Verbraucher vor Greenwashing schützen. Hierbei handelt es sich um eine Marketingstrategie, bei der Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen als umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Dem Bündnis zufolge fehlt in der Richtlinie eine Klarstellung, dass die Produktion von Bio-Lebensmitteln höchste Umweltleistungen erbringt.
„Generell begrüßen wir sehr, dass die EU gegen Greenwashing vorgeht“, so Bioland-Präsident Jan Plagge. Er betont: „Allerdings müssen diejenigen, die besonders große, messbare und anerkannte Umweltleistungen erbringen und damit für das Gemeinwohl aller EU-Bürgerinnen und -Bürger arbeiten, unbedingt rechtssicher damit werben können.“ Die gesetzlichen und verbandlichen Bio-Standards müssten jedoch mit einbezogen werden.
Baumann: Wertschätzung des hohen Aufwands erforderlich
Anne Baumann, Geschäftsführende Vorständin der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller, unterstreicht, wie bedeutsam die Forderung sei: „Die besonderen Umweltleistungen in der Bio-Branche verdienen es, klar benannt zu werden – sowohl aus Transparenzgründen als auch zur Wertschätzung des hohen Aufwands.“ Deshalb sei es ein zentrales Anliegen, das Verhältnis zwischen der EU-Öko-Verordnung und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb klarzustellen.
Das sind die konkreten Bündnis-Forderungen
Das Bündnis fordert unter anderem, die EU-Öko-Verordnung explizit in die Beispielaufzählung der anerkannten hervorragenden Umweltleistungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb aufzunehmen. Zudem sollen Unternehmen für Bio-Produkte allgemeine Umweltaussagen wie „biodiversitätsfördernd“ oder „bodenschonend“ verwenden dürfen, ohne diese im Detail auf dem Produkt zu erläutern. Die Bewerbung von über die EU-Öko-Verordnung hinaus gehenden Standards der Bio-Verbände müsse möglich bleiben. Die Übergangsfrist sollte auf mindestens zwölf Monate verlängert und ein unbegrenzter Abverkauf ermöglicht werden.
Zahlreiche renommierte Unterstützer
Die Stellungnahme tragen Verbände wie zum Beispiel Bioland, Demeter, Naturland, der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft mit. Außerdem unterstützen Unternehmen wie zum Beispiel Alnatura, Hipp und Zentis. Hinzu kommen verschiedene Händler wie zum Beispiel Edeka, Lidl, Rewe, Tegut, Aldi Süd, Alnatura, Dennree, Penny und Dirk Rossmann.
