Tierhaltungskennzeichnung Verlängerte Übergangsfrist nun offiziell in Kraft

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat verschiebt die Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch auf den 1. März 2026. Es hat die Erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.  

Mittwoch, 23. Juli 2025, 13:17 Uhr
Thomas Klaus
Klarheit über Herkunft: Die neue Tierhaltungskennzeichnung soll einen Beitrag leisten. Bildquelle: Getty Images

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat verschiebt die Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch in Deutschland um sieben Monate. Die Kennzeichnungspflicht tritt nun am 1. März 2026 in Kraft. Ursprünglich plante das Ministerium den Start für den 1. August 2025. Die Änderung tritt am heutigen Mittwoch in Kraft; gestern (Dienstag) wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

Kennzeichnung soll vom ersten Tag an funktionieren

Das Ministerium begründet die verlängerte Übergangsfrist mit dem Ziel, dass Bundesländer und Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung haben. „Denn die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung soll vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren“, erklärte das Ministerium.

Die neue Kennzeichnung soll Verbrauchern auf einen Blick die Haltungsbedingungen der Schweine zeigen, von denen das Fleisch stammt. Sie unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Die Kennzeichnung gilt für frisches Schweinefleisch aus deutscher Produktion, sowohl für verpackte als auch unverpackte Ware im Einzelhandel, in Fleischereien und im Online-Handel.

Ministerium betont Transparenz für Verbraucher

Das Ministerium betont, die Kennzeichnung schaffe Transparenz und ermögliche Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung. Gleichzeitig mache sie „die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl sichtbar“, so das Ministerium. Produkte aus dem Ausland können Hersteller freiwillig kennzeichnen.

Die Agrarministerkonferenz regte die Verschiebung an. Trotz der Verzögerung bleibt eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 möglich. 

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