Der Discounter Lidl muss ausgediente Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mitteilte. Der Discounter hatte die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme bei Testbesuchen der Umwelthilfe verweigert. Lidl teilte auf Anfrage der Lebensmittel Praxis mit, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und stehe zu seinen gesetzlichen Pflichten.
Lidl versuchte laut DUH vor Gericht, die im Elektrogesetz verankerte Rücknahmepflicht für den Lebensmittelhandel als verfassungswidrig einstufen zu lassen. Das Oberlandesgericht Koblenz wies diese Argumentation nach Angaben der DUH zurück. Die Rücknahmepflicht stelle keine willkürliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Handelsunternehmen dar, sondern sei durch europäisches Recht gedeckt. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Lidl kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, wie die Deutsche Umwelthilfe weiter mitteilte.
„Supermärkte machen viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten. Deshalb müssen sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen verkauften Produkte übernehmen“, zitierte die Deutsche Umwelthilfe ihre Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz in der Mitteilung.
Das Oberlandesgericht Koblenz begründete sein Urteil laut DUH damit, dass der Gesetzgeber Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern zur unentgeltlichen Rücknahme von alten Elektrokleingeräten verpflichten dürfe. Die Verbraucher suchten diese Händler regelmäßig auf, um dort ihren täglichen Bedarf an Lebensmitteln zu decken. Diesen Umstand mache sich der Gesetzgeber zunutze, um die Sammelquote für Elektroaltgeräte zu erhöhen.
