Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass Unternehmen für Permanenttragetaschen Recyclinggebühren zahlen müssen. Dies teilte die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit. Das Urteil betrifft Firmen verschiedener Branchen, die künftig das Recycling dieser Taschen finanzieren müssen.
Gerichtsurteil weist über LEH hinaus
Das Gericht wies die Klage eines Lebensmittelhändlers gegen einen Bescheid der ZSVR ab. Es bestätigte, dass Permanenttragetaschen als Serviceverpackungen gelten – unabhängig von Material, Verkaufsort oder Zweitnutzung durch Käufer.
„Wer seinen Kunden Permanenttragetaschen anbietet, muss vorbehaltlich einer Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht das Recycling dieser Verpackungen finanzieren“, erklärte die ZSVR. Neben dem Lebensmittelhandel betrifft dies auch Drogerie-, Bau-, Garten- und Möbelmärkte sowie Geschäfte für Tierbedarf und Spielwaren.
ZSVR empfiehlt Unternehmen Anpassung
Der Kläger argumentierte, Permanenttragetaschen seien Produkte, keine Verpackungen, da Kunden sie mehrfach und vielseitig nutzen könnten. Das Gericht folgte dem nicht. Es betonte, für die Einordnung sei die „typische“ Verwendung maßgeblich. Kunden kauften die Taschen meist an der Kasse, füllten sie mit Waren und transportierten damit ihren Einkauf nach Hause.
Die ZSVR rät Unternehmen, das Urteil zu berücksichtigen und ihre Permanenttragetaschen an einem Recyclingsystem zu beteiligen, falls dies seit 2019 nicht geschehen ist. Das Gericht ließ die Sprungrevision zu. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun abschließend entscheiden.