Rheinland-Pfalz Gericht verbietet Weinverkauf aus Automaten

Eine Winzerin aus Bad Kreuznach darf keinen Wein aus einem Automaten verkaufen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) bestätigte das Verbot der Stadt. Anders als bei Zigarettenautomaten sei der Verkauf von Alkohol nur in gewerblich genutztem Umfeld zulässig.

Donnerstag, 20. Februar 2025, 13:09 Uhr
Julia Krone (mit dpa)
Urteil gefällt: OVG bestätigt Verbot des Weinautomaten. Bildquelle: Getty Images

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat den Verkauf von Wein aus einem Automaten in Bad Kreuznach endgültig verboten. Das Gericht bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung der Stadt Bad Kreuznach. 

OVG: Unterschiedliche Wirkweisen von Nikotin und Alkohol 

Eine Winzerin hatte Anfang 2023 einen Automaten auf ihrem Grundstück aufgestellt, aus dem sie ihren selbst produzierten Wein verkaufen wollte. Der Automat war von der Straße aus zugänglich. Die Stadt Bad Kreuznach untersagte den Betrieb des Automaten bereits im April 2023. Nach Ansicht der Stadt verstößt der Verkauf von Wein aus Automaten im öffentlichen Raum gegen das Jugendschutzgesetz. Dies gelte auch dann, wenn technische Vorrichtungen den Zugriff von Minderjährigen verhindern sollen.

Die Winzerin legte zunächst Widerspruch gegen die Entscheidung ein und klagte anschließend vor dem Verwaltungsgericht. Nachdem beide Verfahren erfolglos blieben, lehnte das OVG nun auch ihren Antrag auf Berufung ab. Die Entscheidung der Stadt Bad Kreuznach ist damit rechtskräftig.

Das OVG begründete seine Entscheidung mit den unterschiedlichen Wirkweisen von Nikotin und Alkohol. Anders als bei Zigarettenautomaten sei der Verkauf von Alkohol nur in einem gewerblich genutzten Umfeld zulässig. Der Zugang zu Alkohol müsse für Minderjährige laut Jugendschutzgesetz in besonderer Weise kontrolliert werden.

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