Agrarbranche Bauernverband fordert 20 Prozent weniger Mindestlohn für Erntehelfer

Die Landwirtschaft will Saisonkräfte künftig mit einem um ein Fünftel reduzierten Mindestlohn bezahlen. Ein Gutachten hält dies für rechtlich zulässig. Das Bundesagrarministerium widerspricht.

Dienstag, 17. März 2026, 15:34 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Im Frühjahr ist wieder Saison für Spargel und Erdbeeren – und auch für Arbeitskräfte aus Nachbarländern auf deutschen Feldern, die zum Mindestlohn arbeiten. Ist das für die Betriebe zu teuer? Bildquelle: Getty Images

Die Agrarbranche dringt auf Sonderregelungen beim Mindestlohn für Saisonkräfte im Obst- und Gemüseanbau. Bauernpräsident Joachim Rukwied verlangt einen grundsätzlichen Abschlag von 20 Prozent. Ohne diese Regelung habe der Anbau in Deutschland keine Zukunft, teilte Rukwied mit. Auch der Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse lasse sich nur so halten.

Der Bauernverband und sieben weitere Landwirtschaftsorganisationen legten ein Gutachten vor, das einen solchen Abschlag für rechtlich zulässig hält. Der Gutachter Christian Picker, Arbeitsrechtler aus Tübingen, erklärte, ein Abschlag verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. Die Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von Beschäftigung und Selbstversorgung diene. Den betroffenen Arbeitskräften verbleibe weiter ein angemessener Mindestschutz.

Das Bundesagrarministerium widerspricht dieser Einschätzung. Eine Bewertung des Ministeriums ergab, dass Ausnahmen rechtlich nicht möglich seien. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert, teilte das Ministerium mit. Dies gelte auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte. Bundesagrarminister Alois Rainer von der CSU hatte sich zunächst aufgeschlossen für Ausnahmen gezeigt. Die CDU sprach sich bei ihrem Bundesparteitag im Februar dennoch für Abweichungen vom Mindestlohn für Saisonkräfte aus.

Gewerkschaftsbund lehnt Sonderregelungen ab

Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt einen Abschlag ab. „Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Lohn-Dumping nicht länger zum Geschäftsmodell taugt und trägt so zu fairen, funktionierenden Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben“, zitierte die Nachrichtenagentur DPA das Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die flächendeckende Lohnuntergrenze müsse ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten.

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zu Jahresbeginn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Bis 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Rukwied argumentiert, dass die Lohnkosten trotz eines Abschlags von 20 Prozent weiterhin deutlich höher lägen als in wichtigen Wettbewerbsländern wie Spanien, Griechenland oder Polen.

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