Bundestag Linke fordert Spendenpflicht für Lebensmittelhändler

Supermärkte und Discounter sollen nach dem Willen der Linken im Bundestag überschüssige Lebensmittel künftig kostenlos an soziale Einrichtungen abgeben. Die Oppositionspartei will diese Pflicht zunächst für große Händler einführen. Auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Fleischersatzprodukte steht auf der Agenda.

Montag, 18. November 2024, 11:46 Uhr
Theresa Kalmer
Die Linke fordert eine grundlegende Veränderung des Lebensmittelsystems sowie der Produktions-, Verteilungs- und Verbrauchsnormen. Bildquelle: Bundestag/Neuhauser

Die Linke will Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmetern zur kostenlosen Abgabe von verzehrfähigen Lebensmitteln an soziale Einrichtungen verpflichten. Dies geht aus einem Antrag der Gruppe im Bundestag hervor. Die Pflicht soll auch für lebensmittelherstellende und -verarbeitende Unternehmen, Großmärkte, Großküchen, Großgastronomie und große landwirtschaftliche Erzeuger gelten.

Die Abgeordneten fordern laut der Mitteilung eine grundlegende Veränderung des Lebensmittelsystems sowie der Produktions-, Verteilungs- und Verbrauchsnormen. „Angesichts der zunehmenden Ernährungsarmut müssen wir auch einen menschenwürdigen Zugang zu Lebensmitteln für alle sicherstellen, der nicht nur auf Wohltätigkeit beruht“, heißt es in dem Antrag.

Kleinere Lebensmittelunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe sollen zunächst staatliche Förderung bei der Reduzierung ihrer Lebensmittelverschwendung erhalten. Ab dem 1. Januar 2027 sollen aber auch sie zur Spende überschüssiger Lebensmittel verpflichtet werden. Die Linke fordert zudem die Einrichtung einer bundesweit zuständigen, unabhängigen Kompetenzstelle zur Kontrolle der Maßnahmen.

Weiterer Antrag zur Neudefinition von Grundnahrungsmitteln 

In einem weiteren Antrag fordert die Gruppe eine Neudefinition von Grundnahrungsmitteln. Diese soll nach dem Willen der Abgeordneten auch vegane, vegetarische und klimafreundliche Lebensmittel sowie Produkte aus biologischer Erzeugung berücksichtigen. Die Bundesregierung soll einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. 

Außerdem soll „Anlage 2 des § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) an die neue Definition von Grundnahrungsmitteln angepasst werden“, schreiben die Abgeordneten, damit auch Milch- und Fleischersatzprodukte, Babynahrung, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Tafel- und Mineralwasser in die Liste der Produkte aufgenommen werden können, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen.

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