Das EU-Lieferkettengesetz tritt heute in Kraft. Innerhalb von zwei Jahren müssen es die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Betroffen sind künftig alle Unternehmen in der EU mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 450 Milionen Euro. Je nach Unternehmensgröße sind unterschiedliche Starttermine geplant. Ab Juli 2027 wird es für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro ernst. Im Juli 2028 folgen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 900 Millionen Euro. Und im Juli 2029 schließen sich Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mindestens 450 Millionen Euro an.
Bereits seit 2023 ist das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft. Es greift wie das EU-Lieferkettengesetz ebenfalls ab 1.000 Beschäftigten, sieht jedoch keine Umsatzgrenze vor. Außerdem ermöglicht es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen unter bestimmten Voraussetzungen Klagen auf Schadenersatz, die sich gegen Unternehmen richten.
Die mit dem deutschen Lieferkettengesetz verbundene Berichtspflicht für Unternehmen will die Bundesregierung lockern. Das hat sie im Juli als Teil ihrer so genannten Wachstumsinitiative beschlossen. Demnach sollen Firmen keine Rechenschaft mehr ablegen müssen, sofern sie nach der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie berichten; diese gilt im Vergleich als weniger streng.