Die Änderungen bei der Lkw-Maut gehen auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Jahr 2021 zurück. Darin heißt es unter anderem, der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen solle einbezogen werden. Mehreinnahmen sollten für Mobilität eingesetzt werden.
Die Handwerker-Ausnahme besagt: Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind dann von der Lkw-Maut ausgenommen, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benötigt werden oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat dazu eine Liste der handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht, die unter die Ausnahme fallen. Handwerksfahrzeuge, die unter die Voraussetzungen der Ausnahme genutzt werden, können dem Lkw-Mautbetreiber Toll Collect gemeldet werden.
Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte, von der Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge seien grundsätzlich geschätzt rund 330.000 Fahrzeuge betroffen. Die prognostizierten Mehreinnahmen beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 500 Millionen Euro und in den Folgejahren auf jeweils rund 1,2 Milliarden Euro - einschließlich der Einnahmen aus einem Mautteilsatz für verkehrsbedingte CO2-Emissionen. Die tatsächlichen Mauteinnahmen hingen maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung ab.
Handwerk für Nachbesserungen
„Es ist erfreulich, dass die Politik beim Thema Lkw-Maut ein Ohr für die Situation der Handwerksbetriebe gehabt hat“, sagte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Das Handwerk sei richtigerweise von der Ausweitung weitestgehend ausgenommen worden. „Wichtig und zentral ist, dass keine weiteren zusätzlichen Kosten auf die Betriebe zukommen.“ Einige völlig unnötige und belastende Detailregelungen wie die Mautpflicht für Fahrten zur Werkstatt oder eine enge Definition von mautfreier handwerklicher Produktion im Lebensmittelhandwerk seien noch dringend in der Umsetzungspraxis nachzubessern. Der CDU-Abgeordnete Christian Hirte sagte, es müssten deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden.