Diese Regelung führe zu einer „zusätzlichen Belastung insbesondere des Verteiler- und Zubringerverkehrs, wie er im Einzelhandel stattfindet“. Das meint Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Logistik. Betroffen seien hiervon vor allem mittelständische Unternehmen des Einzelhandels, die ihre Waren selbstständig ausliefern.
Binnebößel weiter: „Die Ausweitung der Maut führt zusammen mit der ebenfalls beschlossenen Anhebung des CO2-Preises auf Treibstoff zu einer deutlichen Mehrbelastung insbesondere der mittelständischen Handelsunternehmen, die mit kleinen Einheiten unterwegs sind.“ Im Koalitionsvertrag sei noch vom Vermeiden einer Doppelbelastung ausgegangen worden. Daher sollte laut HDE auch für Fahrzeuge des Einzelhandels eine Ausnahme von der Maut gelten, wie sie auch für die Fahrzeuge von Handwerkern vorgesehen ist.