Der Sanierungsprozess für die Basic AG komme wie geplant voran. Alle rund 520 Mitarbeiter sollen laut Unternehmen weiter beschäftigt werden.
Mit der Verfahrenseröffnung endete planmäßig das Schutzschirmverfahren. Zugleich hat das zuständige Amtsgericht München erneut Eigenverwaltung angeordnet. Wie im Schutzschirmverfahren bleibe die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. „Dass das Gericht auch im eröffneten Verfahren die Eigenverwaltung anordnete, sichert die Kontinuität im eingeschlagenen Sanierungskurs der Basic AG“, sagte Vorstand Christoph Eich. „Wir sind zuversichtlich, den Sanierungsprozess im Laufe der kommenden Monate erfolgreich abzuschließen.“
Als Sachwalter bestellte das Gericht den Sanierungsspezialisten Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff von der Münchener Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte, der bereits während des Schutzschirmverfahrens als vorläufiger Sachwalter eingesetzt worden war. Die Suche nach einem Investor soll gute Fortschritte machen. Der Vorstand des Unternehmens hat nach eigenen Angaben in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss sowohl für eine Insolvenzplanlösung als auch eine übertragende Sanierung einen sogenannten strukturierten Investorenprozess in Gang gebracht und gezielt mögliche Investoren angesprochen. Christoph Eich: „Die ermutigende Resonanz von Investoren ist ein Beleg für die Attraktivität des Basic-Geschäftsmodells.“
Die Basic-Filialen befinden sich hauptsächlich in Bayern. Aber auch in Hessen, Baden-Württemberg und Österreich gibt es einzelne Standorte, wobei letztere nicht Teil des Sanierungsverfahrens sind.