Scheinselbstständigkeit EU will Lieferdienste zügeln

Beschäftigte sollen leichter als angestellt gelten. Im Gegenzug müssen Lieferdienste belegen, dass es sich beispielsweise bei den Fahrern um Selbstständige handelt: eine Umkehr der Beweislast. Dr. Bernhard Rohleder (Foto) vom Branchenverband Bitkom sieht die „Marktrealitäten“ nicht berücksichtigt.

Freitag, 03. Februar 2023 - Handel
Thomas Klaus
Artikelbild EU will Lieferdienste zügeln
Bildquelle: Bitkom

Das Europäische Parlament hat seine Position zur geplanten EU-Richtlinie festgelegt, mit der die Plattformarbeit reguliert werden soll. Bei 376 gegen 212 Stimmen wurde einem Entwurf zugestimmt, der auch für die Lieferdienste erhebliche Einschränkungen vorsieht. Allerdings werden endgültige Weichen erst nach dem Abschluss des so genannten Trilog-Verfahrens gestellt. Daran sind neben dem Parlament die Europäische Kommission und der Europäische Rat beteiligt.

Künftig sollen grundsätzlich alle Plattform-Arbeiter erst einmal als nicht-selbstständig gelten. Betroffene Firmen können dem widersprechen oder die Einstufung verändern, indem sie die Beschäftigten als selbstständig klassifizieren. Das müssen sie dann jedoch anhand von bestimmten Kontrollkriterien individuell belegen.

Darüber hinaus erwartet das Europäische Parlament von den Plattformen einschließlich der Lieferdienste mehr Transparenz. Unter anderem sollen die Beschäftigten detailliertere Informationen übr die Geschäftsbedingungen und die Algorithmen erhalten, denen sie unterworfen sind.

Auf LP-Anfrage erwartete Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom, „keine einfachen Verhandlungen“. Mit dem Einleiten des Trilog-Prozesses werde nicht vor Beginn der spanischen Ratspräsidentschaft im Juli 2023 gerechnet. Bitkom-Mann Rohleder begrüßt grundsätzlich, dass die Plattformarbeit in der EU einheitlich geregelt werden soll. Er vermisst jedoch ein Eingehen auf die „Marktrealitäten“. Denn viele Plattformarbeiter schätzten die Vorteile; sie wollten „flexibel, abwechslungsreich und selbstbestimmt“ arbeiten.     

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