„Der Lebensmittelhandel bietet bereits heute ein umfangreiches Angebot ökologisch erzeugter Produkte und baut dieses kontinuierlich aus“, erläutert BVLH-Geschäftsführer Christian Mieles. „Die Waren sind nach den Regeln der EG-Öko-Verordnung und oft zusätzlich nach den Vorgaben von nationalen Bio-Verbänden erzeugt, mit denen Handelsunternehmen teils langjährige Partnerschaften pflegen.“
SPD, Grüne und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland auf 30 Prozent zu erhöhen. Der Bio-Anteil lag 2021 aber nur bei 10,8 Prozent. Dieser Abstand verdeutliche, welche Herausforderungen in den Zielen der Bundesregierung liegen. Entsprechend seien fördernde Maßnahmen notwendig. Hierzu hat der BVLH der Bundesregierung Empfehlungen und konkrete Forderungen unterbreitet. Damit sollen Erfahrungen der Branche in den weiteren Prozess zielführend und unterstützend eingebracht werden.
Eine staatliche Informationskampagne sollte durchgeführt werden, um die Nachfrage zu stimulieren. Hilfreich wäre auch die Schaffung eines Logos für Umstellungsware, um die Erzeuger gerade in der Anfangsphase zu unterstützen. Neben der Verbesserung des Genehmigungsrechts (auf Bundes- und Länderebene) sei mehr Flexibilität durch erweiterte Toleranzen bei den Vermarktungsnormen gefordert.
Ebenfalls seien die personellen Ressourcen bei öffentlichen Kontrollstellen sowie in der Beratung und Verwaltung im Biosektor weiter auszubauen. Darüber hinaus sollten der Ausbau privatwirtschaftlicher Verarbeitungskapazitäten öffentlich unterstützt und die Züchtungsforschung effizienzorientiert ausgestaltet werden.
Nicht zuletzt könnte auch eine künftige EU-Nachhaltigkeitskennzeichnung den Biosektor beflügeln. Dabei sei der Ausbau national sowie im EU-Binnenmarkt in gleicher Weise voranzutreiben. Der BVLH sieht seine Position als Grundlage, um mit den politischen Akteuren sowie den vorgelagerten Stufen in den weiteren Austausch zu treten.