Die in Kraft tretende Rücknahmepflicht betrifft Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Diese Händler müssen künftig Altgeräte mit Abmessungen bis zu 25 Zentimetern Kantenlänge, etwa Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones auch ohne Neukauf eines Geräts annehmen. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich auf drei Geräte pro Geräteart. Größere Geräte wie Computer oder Fernseher müssen nur beim Kauf eines neuen Geräts der gleichen Art zurück genommen werden.
Antje Gerstein, die für Nachhaltigkeit zuständige Geschäftsführerin des Handelsverbandes Deutschland sagte: „Der Einzelhandel ist gewappnet und mit seinen Vorbereitungen auf der Zielgeraden. Alle werden pünktlich zum 1.7. mit Rücknahmesystemen starten und den Kunden möglichst einfach die Gelegenheit geben, ihre Elektroaltgeräte zurückzugeben.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert in diesem Zusammenhang Supermärkte und Drogerien auf, Verbraucher umfangreich über ihre neuen Rückgaberechte für Elektroschrott zu informieren und praxistaugliche Konzepte zur Abgabe anzubieten. „Wir werden ab dem 4. Juli deutschlandweit Testbesuche in Supermärkten und Drogerien starten, gegen gesetzliche Verstöße rechtlich vorgehen und die Ergebnisse veröffentlichen. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher einen Überblick darüber verschaffen, welche Unternehmen es wirklich ernst mit Umweltschutz meinen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.