Herkunftsangaben Özdemir will mehr Informationen für Verbraucher

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Foto) setzt auf mehr verpflichtende Herkunftskennzeichnungen für Lebensmittel auf dem europäischen Markt. Bei Beratungen der EU-Agrarminister an diesem Montag will er zusammen mit seiner österreichischen Amtskollegin Elisabeth Köstinger eine gemeinsame Initiative vorstellen.

Montag, 21. Februar 2022 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Özdemir will mehr Informationen für Verbraucher
Bildquelle: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/Stefan Kaminski

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wo ihr Essen herkommt, und sie haben auch einen Anspruch darauf“, so Cem Özdemir in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. „Die Herkunftskennzeichnung macht auch Transportwege sichtbar und ist damit ein Baustein für klimagerechten Konsum. Wir wollen im europäischen Schulterschluss die Herkunft von Lebensmitteln transparenter machen. Das gelingt am besten mit EU-weit einheitlichen Regeln.“

Die gemeinsame Initiative mit der österreichischen Amtskollegin Elisabeth Köstinger ziele darauf ab, faire Einkommen für Landwirte sicherzustellen. Dafür wird die EU-Kommission unter anderem aufgefordert, zügig einen Vorschlag für eine umfassendere Herkunftskennzeichnung vorzulegen. Köstinger sagte: „Die Herkunftskennzeichnung sei ein zwingend notwendiges Instrument, um die Wertschöpfung unserer Landwirte zu steigern.“ Der nächste Schritt sei, Verbündete dafür zu gewinnen. Daher sei mit Deutschland eine „Fairness-Allianz“ gegründet worden.

Die Herkunftskennzeichnung ist Teil einer Strategie der EU-Kommission für eine nachhaltigere Landwirtschaft („Farm to Fork“/„Vom Hof zum Teller“), wie es zur Erläuterung hieß. Geprüft werden soll demnach eine Ausdehnung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung auf Produkte wie Milch und Milch als Zutat, Fleisch als Zutat, Reis oder Tomaten in bestimmten Tomatenprodukten.

Verpflichtend angegeben werden muss das Herkunftsland bereits für viele Lebensmittel. Dazu gehören frisches Obst und Gemüse, Eier und frisches Rindfleisch. Bei Fisch muss das Fanggebiet und bei Zuchtfisch das Land angeben werden, in dem er seine letzte Entwicklungsphase hatte. Bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel sind - bei verpackter Ware - das Land der Aufzucht und der Schlachtung anzugeben.

Außer den Pflicht-Kennzeichnungen gibt es eine Reihe freiwilliger Logos auf Verpackungen. Dabei sollen Medaillen und Etiketten oft eine besondere Regionalität verbürgen. So werben die Bundesländer mit Siegeln, auch Handelsketten haben teils eigene Regionalmarken. Die Kriterien, was das bezogen auf die Zutaten genau bedeutet, seien aber unterschiedlich.

Daneben gibt es auch ein bundesweit einheitliches Logo: das 2014 eingeführte blaue „Regionalfenster“, das Hersteller freiwillig auf Packungen drucken können. Inzwischen haben es mehr als 5.400 Produkte, wie der Trägerverein im Dezember mitteilte. Das Regionalfenster zeigt, woher die wichtigsten Zutaten stammen und wo sie verarbeitet wurden. Die Region muss kleiner als Deutschland sein. Möglich sind etwa ein Bundesland, ein Kreis oder Angaben „wie aus der Eifel“. Die erste Hauptzutat muss zu 100 Prozent aus der Region stammen - genau wie die „wertgebenden Zutaten“, also etwa Kirschen in Kirschjoghurt.

 

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